Anfrage zu den Kantonsstrassen in der Stadt Luzern

Der Luzerner Stadtrat wurde unlängst beauftragt, die Übernahme von Kantonsstrassen auf dem Stadtgebiet zu prüfen. Damit soll eine vom Kanton unabhängige Temporeduktion in der Stadt Luzern ermöglicht werden. Dies mit der Begründung, die Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen. FDP-Kantonsrat Maurus Zeier (Luzern) reicht in diesem Zusammenhang eine Anfrage an den Regierungsrat ein, um die wesentlichen Fragen zu diesem kantonalen Thema zu klären.

Mittels Postulat wurde der Luzerner Stadtrat unlängst beauftragt, zu prüfen, ob es grundsätzlich möglich sei, Kantonsstrassen auf dem Stadtgebiet vom Kanton zu übernehmen. Falls dies möglich sei, soll die Luzerner Stadtregierung mit dem Kanton über eine Umklassierung aller Kantonsstrassen auf dem Gebiet der Stadt Luzern verhandeln, um im Anschluss Temporeduktionen eigenständig vornehmen und so die Verkehrssicherheit erhöhen zu können.

Für FDP-Kantonsrat Maurus Zeier (Luzern) gilt es vorab zu klären, ob das Unfallrisiko auf Kantonsstrassen in der Stadt Luzern vergleichsweise hoch ist und ob spezifische Erkenntnisse über die Strassen der Stadt Luzern vorliegen. Zudem bleibt fraglich, inwiefern das gegenwärtige Tempolimit und das jeweilige Unfallrisiko zusammenhängen und sich gegenseitig beeinflussen.

Dabei ist auch das Urteil des Bundesgerichts (1C_11/2017) von anfangs dieses Jahres zu berücksichtigen. Darin ist festgehalten, dass Tempo 30 auch auf «verkehrsorientierten Strassen» zulässig ist. Noch im Schlussbericht über das Test-Projekt Rothenburg vom 23. März hält der Regierungsrat fest, dass keine Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen geprüft werden. FDP-Kantonsrat Maurus Zeier verlangt in seiner Anfrage Antworten darauf, welche Auswirkungen das Bundesgerichtsurteil auf den Kanton Luzern hat und ob sich der Regierungsrat – entgegen seiner bisherigen Haltung – eine Temporeduktion auf Kantonsstrassen an nachweislich gefährlichen Stellen oder dicht besiedelten Gebieten vorstellen kann.

Den Vorstoss finden Sie HIER.