Kantonsratsfraktion: Aufgaben- und Finanzreform 2018

Der Regierungsrat hat heute seine Botschaft für die Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18) vorgestellt. Mit der Reform sollen die Aufgaben und Finanzierungsströme zwischen dem Kanton und den Gemeinden neu geregelt und entflechtet werden. Obwohl die Vorlage gute Ansätze enthält, umfasst sie nach wie vor Punkte, welche die FDP-Fraktion bereits in der Vernehmlassung kritisiert hat.

An einer Medienkonferenz hat der Regierungsrat heute die Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18) vorgestellt. Mit der Reform sollen die Aufgaben und Finanzierungsströme zwischen dem Kanton und den Gemeinden neu geregelt und entflechtet werden. Insbesondere werden die Kosten der Volksschule und des Wasserbaus neu aufgeteilt. Im Ergebnis wird der Kanton dabei mit zusätzlichen Kosten belastet. Um dies auszugleichen, sind Kompensationsmassnahmen geplant, bei denen die Gemeinden ihrerseits neue Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen.

Sportlicher Zeitplan für eine äusserst komplexe Vorlage
Die Botschaft zur AFR18 umfasst alleine rund 100 Seiten. Sie ist als Mantelerlass mit dem neuen Wasserbaugesetz, dem Wirkungsbericht und der geplanten Anpassung des Finanzausgleichs sowie der geplanten Steuergesetzrevision 2020 (und diese wiederum mit der Steuervorlage17 des Bundes) verknüpft. Betroffen sind alle 83 Luzerner Gemeinden und der Kanton. Dies zeigt, wie komplex einerseits die Vorlage ist und wie anspruchsvoll andererseits deren Kommunikation sein wird. In Anbetracht dieser Ausgangslage mutet der vom Regierungsrat vorgelegte Zeitplan mit der parlamentarischen Behandlung im Dezember 2018 und Januar 2019 sowie einer Volksabstimmung voraussichtlich im Mai 2019 extrem ambitioniert an und es fragt sich, ob das angeschlagene Tempo zielführend ist.

Gute Ansätze und kritische Punkte
Für die FDP steht für die Beurteilung der AFR18 im Zentrum, ob diese für die Gemeinden und den Kanton – und damit auch für die Bevölkerung – einen spürbaren Mehrwert bringt. Die in der Vorlage enthaltenen Bereinigungen beim Bildungskostenteiler und beim Wasserbaugesetz stellen gute Ansätze dar und entsprechen seit langer Zeit bestehenden politischen Forderungen – nicht zuletzt der Gemeinden. Es ist anzuerkennen, dass die vorliegende Botschaft eine weit verbesserte Fassung gegenüber jener der Vernehmlassung darstellt.
Hingegen weckt Kritik, dass den Gemeinden vor allem Aufgaben mit wachsenden Kosten übertragen werden, wo hingegen der Kanton Aufgaben übernimmt, die wenig Ausgabensteigerungsrisiken beinhalten. Zudem führt die AFR18 zu grossen Verwerfungen unter den Gemeinden. Daneben umfasst die Gegenfinanzierung der AFR18 die Steuergesetzrevision 2020. Diese wurde von der FDP.Die Liberalen in der Vernehmlassung stark kritisiert und die Begleitmassnahmen klar abgelehnt.

Es wird am Ende insbesondere in der Beurteilung der Gemeinden liegen, ob ihnen die AFR18 den angestrebten Mehrwert bringt. Die FDP-Kantonsratsfraktion wird sich nun intensiv mit den Botschaften beschäftigen und diese Frage aus der Perspektive als Kantonsvertreter beurteilen. Die erste Beratung im Kantonsrat ist auf die Dezembersession 2018 vorgesehen.