Leserbrief zur Steuergesetzrevision

Mit dem bürgerlichen Kompromiss zur Steuergesetzrevision wird die Regierung gestärkt und die Bewohner des Kantons Luzern profitieren vom Abrücken von starren politischen Fronten. Gemeinsam wird damit der Kanton weitergebracht.

Denn damit sind Grundlagen geschaffen, um den lang ersehnten Bildungskostenteiler zu realisieren, mehr Sicherheit dank dem neuen Gewässergesetz zu schaffen und den Abzug von Vermögen und Steuersubstrat aus dem Kanton Luzern den steuergünstigeren Nachbarn zu verhindern. Der Artikel blendet zudem aus, dass die Steuerstrategie des Kantons Luzern in mehreren Abstimmungen vom Stimmvolk immer wieder bestätigt wurde. Das Volk hat die Erhöhung der Unternehmensgewinnsteuer und die Erhöhung der Staatssteuer vor drei Jahren deutlich abgelehnt. Mit der Beschränkung des Fahrkostenabzuges, der Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer, der Beschränkung des Pendlerabzuges, der Erhöhung der Dividendenbesteuerung, der Einführung Minimalsteuer für Unternehmen und der Mehrwertabgabe sind die Luzerner Steuerzahlenden und die Unternehmer dennoch weiter belastet worden. Weiter verkennt der Bericht, dass der Kanton Luzern bei der Vermögensbesteuerung, bei der 10 Prozent der Steuerpflichtigen rund 80 Prozent der Vermögenssteuererträge bezahlen, gerade keinen Spitzenplatz belegt. Mit der geplanten Erhöhung der Vermögenssteuern um einen Drittel, manövriert sich der Kanton Luzern innerhalb der Zentralschweiz ins Abseits und es besteht ein erhebliches Risiko, gute Steuerzahlende zu verlieren. Mit der unkritischen Umsetzung der Steuervorlage fällt der Kanton Luzern bei den Wettbewerbs- bzw. Standortsindikatoren ins hintere Mittelfeld zurück und kann im Steuerwettbewerb nicht bestehen. Die Luzernerinnen und Luzerner müssen auch bei der Kompromisslösung mehr Steuern bezahlen und dennoch sind die Reaktionen sehr positiv, weil damit das Wohlergehen des Kantons getreu dem Motto gemeinsam weiterkommen über sture Parteiposition gestellt wurde.