Zum guten Resultat 2022 hat massgeblich die Zusatzausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (CHF 32 Mio.) beigetragen. Weiter waren zusätzliche Erträge bei den Staatssteuern (+ CHF 101.6 Mio.) und ein Zuwachs beim Anteil der Direkten Bundessteuer (+ CHF 30 Mio.) von grosser Bedeutung. Die Mehrbelastung der Rechnung durch die Corona-Pandemie (+ CHF 14 Mio.) konnte aufgefangen werden. Auf der Ausgabenseite bestand zudem eine hohe Ausgabendisziplin. Der Mitteleinsatz muss auch weiterhin umsichtig erfolgen. Die Investitionsfähigkeit unseres Kantons ist weiterhin sichergestellt. Die erfolgreiche Finanz- und Steuerstrategie funktioniert und muss so fortgeführt werden.
Positiver Einfluss durch Steuererträge von juristischen und natürlichen Personen
Die Staatssteuererträge der natürlichen Personen fielen um CHF 60.9 Mio. höher als budgetiert aus. Die budgetierte Summe der Staatssteuererträge bei den juristischen Personen übertraf den Voranschlag um CHF 40.7 Mio. Einen weiteren positiven Beitrag haben die Mehreinnahmen bei den Grundstückgewinnsteuern (+ CHF 53 Mio.) gebracht.
Investitionsfähigkeit sichergestellt
Der Kanton Luzern hat im Jahr 2022 über CHF 194.6 Mio. investiert. Die FDP bedauert, dass damit die geplanten Investitionen wiederum unterschritten wurden. Die Investitionsfähigkeit des Kantons Luzern bleibt allerdings weiterhin erhalten. Dank des erneut guten Abschlusses verfügt der Kanton Luzern nun über ein Nettovermögen von CHF 471.1 Mio. Somit konnte eine Verbesserung seit dem Höhepunkt der Verschuldung unseres Kantons im Jahr 2000 von rund CHF 3 Mia. erreicht werden. Das sind gute Voraussetzungen für künftige Investitionen.
Zukunftsperspektiven intakt
Das Budget 2023 weist einen Ertragsüberschuss von CHF 14.2 Mio. aus. Der Ausfall der budgetierten Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank von CHF 160 Mio. wird in diesem Jahr erstmals schwer wiegen. Es bestehen weiterhin Risiken, wie beispielsweise im Bereich der, aktuell schwer abschätzbaren, Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine und eine mögliche Abkühlung der Wirtschaft.
Die FDP ist froh, dass die Steuergesetzrevision, welche von ihr gefordert wurde, von der Regierung an die Hand genommen wurde. Nach der erfolgten Vernehmlassung, fordert die FDP deren rasche Auswertung und die baldige Vorlage einer Botschaft. Dabei sollen sowohl Massnahmen bei den natürlichen Personen, als auch juristischen Personen (z.B. Patentbox, Abzug für Forschung und Entwicklung, Kapitalsteuer) berücksichtigt werden. Es ist wichtig, dass der Kanton Luzern auch künftig wettbewerbsfähig ist.