Geschäftsmieten: Nein zur verfassungswidrigen Pauschalregelung

Die meisten Mieter haben bereits einvernehmliche Lösungen gefunden

Aufgrund der Corona-Massnahmen mussten viele Geschäfte temporär schliessen. Sie haben Umsatzeinbussen erlitten und benötigen Unterstützung, gerade die KMU. Doch die Mietzinsbefreiung, die eine Mehrheit im Parlament vom Bundesrat gefordert hat, ist der falsche Weg. Erstens ist sie pauschal, also völlig unabhängig von der finanziellen Lage der Mieter – und von den Möglichkeiten der Vermieter. Zweitens konnten für die meisten Fälle bereits einvernehmliche Lösungen zwischen den Vertragsparteien gefunden werden. Drittens verletzt die Befreiung verfassungsmässige Grundprinzipien und mehrere Grundrechte. Der Bundesrat ist nach wie vor skeptisch und das zu Recht.

Eine Mehrheit im Parlament will Geschäften, welche im Frühling von einer Schliessung oder starken Einschränkung betroffen waren, für diese Zeit 60% der Miete erlassen. Diese 60% soll der Vermieter schultern. Der Bundesrat musste einen Gesetzesentwurf erarbeiten, den er heute ans Parlament überwiesen hat. Doch er ist nach wie vor skeptisch, so sehr sogar, dass er dem Parlament nicht einmal die Zustimmung zu seinem Entwurf beantragt. Diese Lösung ist aus drei Gründender falsche Weg, wie die FDP bereits in der Vernehmlassung ausgeführt hat. Erstens wirft sie Tausende unterschiedliche Mietverhältnisse in einen Topf, völlig unabhängig von der finanziellen Situation der Mieter – und von den Möglichkeiten und der Struktur der Vermieter. Ihre Kosten laufen unvermindert weiter, und oftmals handelt es sich um kleine Anleger. Wie will die SP etwa einem Rentnerpaar, dass für ihre Rente in eine Geschäftsliegenschaft investiert hat, diese Mitzinsbefreiung erklären? Kommt hinzu, dass KMU, welche ihren Betrieb in der eigenen Liegenschaft führen, nicht berücksichtigt werden. Zweitens konnten für die meisten Fälle bereits einvernehmliche Lösungen zwischen Mieter und Vermieter gefunden werden. Drittens verletzt sie durch ihre Rückwirkung die Rechtssicherheit und greift massiv und in unverhältnismässiger Weise in die Vertragsfreiheit und damit in die Wirtschaftsfreiheit sowie in die Eigentumsgarantie ein.

Gezielte und langfristige Hilfe für KMU
Der Bund hat den betroffenen Unternehmen sowohl mit den Solidarbürgschaften als auch mit der Kurzarbeitsentschädigung unter die Arme gegriffen. Beide Massnahmen haben wir vollumfänglich unterstützt. Auch tragen wir die Hilfe für Selbstständige und für Unternehmen in der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe mit, welche zurzeit im Rahmen des Covid-19-Gesetzes im Parlament ausgearbeitet wird. Die Kantone werden sich auch an diesen finanziellen Unterstützungen beteiligen müssen. Doch es muss nun auch darum gehen, voraus zu schauen und die Schweiz für mögliche nächste Krisen widerstandsfähiger zu machen.
FDP.Die Liberalen. Gemeinsam weiterkommen.