Das Kind nicht mit dem Bad ausschütten

Die Aussage „Schweizer Recht statt fremde Richter“ trifft den Nagel auf den Kopf. Wir Schweizer wollen unsere Selbstbestimmung nicht hergeben und wie schon unsere Vorfahren, wollen wir uns nicht von Fremden „vogten“ lassen. Das ist gut so. Aber, hat nun die so genannte Selbstbestimmungsinitiative etwas mit Vogten von Fremden zu tun?

Letzten Endes werden Gerichtsurteile von Richtern gesprochen, auch in der Schweiz. Und überall da, wo das Gesetz nicht ganz genau jedes Detail regelt, wird immer wieder auf die Gerichtsurteile abgestützt. Es erscheint mir gut, dass es in Menschenrechtsfragen eine übergeordnete Instanz gibt. Ich möchte keinen Richterstaat in der Schweiz. Und dazugehört auch das Akzeptieren von Urteilen, die nicht dem eigenen Wunsch entsprechen. Eine derart umstrittene Initiative als Garant für die Rechtssicherheit und die Demokratie darzustellen, geht sehr weit. Wir tun gut daran, zu dem was, wir erreicht haben, auch mit Verträgen und der Zusammenarbeit mit anderen Staaten und internationalen Organisationen, Sorge zu tragen. Wenn die Schweiz alleine da stehen würde, würden uns ganz andere Sorgen plagen.

Rosy Schmid, Kantonsrätin, Hildisrieden