FDP-Delegierte sagen Nein zur «Selbstbestimmungs»-Initiative

An ihrer Versammlung vom 25. Oktober 2018 fassten die Delegierten der FDP.Die Liberalen Luzern in Rathausen die Parolen zu den Abstimmungen vom 25. November. Die Delegierten lehnen die eidgenössische «Selbstbestimmungs»-Initiative sowie die Hornkuh-Initiative klar ab. Einzig die Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts stiess bei den Delegierten auf Zustimmung.

Am Donnerstag, 25. Oktober, trafen sich rund 200 Delegierte der FDP.Die Liberalen bei der CKW AG in Rathausen. Im Zentrum der Versammlung standen die Parolen für die Abstimmungen vom 25. September. Nach einem Begrüssungs- und Inputreferat von CKW CEO Martin Schwab orientierte Parteipräsident Markus Zenklusen (Emmen) über den Stand der Vorbereitungen für die Wahlen 2019. Zufrieden stellte er fest, dass die Partei gut auf Kurs sei. «Jetzt liegt es aber an uns allen, engagiert in den Wahlkampf zu starten und für unsere Kandidatinnen und Kandidaten und die Partei zu mobilisieren», so Markus Zenklusen vor den Delegierten. Anschliessend hielt Fraktionspräsident Andreas Moser (Luzern) einen Rückblick auf die kantonsrätliche Finanzdebatte. Thematisiert wurde zudem die Frauenförderung in der FDP.Die Liberalen Luzern anhand eines Referats von Karin Freiburghaus (Adligenswil), Vize-Präsidentin der FDP-Frauen Luzern. Beeindruckend legte sie dar, was es aus ihrer persönlichen Sicht braucht, damit sich Frauen vermehrt für politische Ämter zur Verfügung stellen. Laut Karin Freiburghaus ist dabei eine hartnäckige Überzeugungs- und Motivationsarbeit zentral.

Nein zur «Selbstbestimmungs»-Initiative
FDP-Ständerat Damian Müller (Hitzkirch) sprach vor den Delegierten gegen die Selbstbestimmungsinitiative der SVP. Er zeigte dabei auf, dass die Initiative eine Gefährdung für die Schweiz als Wirtschaftsstandort darstelle und die Schweiz als Kleinstaat ihre Unabhängigkeit dem Völkerrecht verdanke. Insbesondere exportorientierte Unternehmen seien stark von dem Frontalangriff der Initiative auf unsere Rechtssicherheit betroffen, da die Schweiz ihren Status als verlässlicher Vertragspartner bei einer Annahme verlieren würde.
Als Befürworterin der Initiative sprach SVP-Nationalrätin Yvette Estermann (Kriens). Sie argumentierte damit, dass die rechtliche Selbstbestimmung und damit die direkte Demokratie nur durch die Selbstbestimmungs-Initiative gewahrt werden könne. Die Delegierten folgten jedoch der Haltung von Ständerat Damian Müller und fassten mit 8 JA zu 183 NEIN-Stimmen die Nein-Parole zur «Selbstbestimmungs»-Initiative.

JA zur Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts
Im Anschluss präsentierte FDP-Kantonsrat Rolf Born (Emmen) als Befürworter die Änderung des Bundesgesetzes über das Sozialversicherungsrecht. Mit dieser Vorlage werde eine klare gesetzliche Grundlage im Sinne der Transparenz geschaffen, die es den Sozialversicherungsträgern ermögliche, Observationen von Versicherten durchzuführen. Damit könne der Missbrauch von Sozialleistungen und die Ausnutzung der prämienzahlenden Allgemeinheit eingedämmt werden. Die Vorlage verletze die Privatsphäre der Schweizer Bevölkerung nicht, da unter anderem nur Stellen observiert werden können, welche von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar sind. Als Gegner der Gesetzesänderung warb Nationalrat der Grünen Micheal Töngi (Kriens) für deren Ablehnung. Er betonte, dass die Vorlage unverhältnismässig sei und das Grundrecht auf Privatsphäre verletze. Ein Antrag auf Stimmfreigabe wurde von den Delegierten mit grosser Mehrheit abgelehnt. Schliesslich wurde die Vorlage von den Delegierten mit 167 JA-Stimmen zu 24 NEIN-Stimmen gutgeheissen und die JA-Parole gefasst.

NEIN zur Hornkuh-Initiative
Über die Hornkuh-Initiative orientierte FDP-Kantonsrat Ruedi Amrein (Malters). Mit der Initiative werde das Ziel verfolgt, dass zukünftig weniger Nutztiere enthornt werden. Allerdings soll dies nicht mit einem Verbot, sondern mit Direktzahlungsbeiträgen zur Förderung horntragender Nutztiere erreicht werden. Es sei zu berücksichtigen, dass die Enthornung der Tiere unter Betäubung stattfinde und behornte Tiere ein allgegenwärtiges Sicherheitsrisiko in der Landwirtschaft darstellen würden. Zudem liege es in der persönlichen und unternehmerischen Freiheit jeder Bäuerin und jedes Bauers, selbst entscheiden zu können, ob ihre Tiere Hörner tragen sollen oder nicht. Um einen weiteren unflexiblen Artikel in der Verfassung und damit Bürokratie zu verhindern, fassten die Delegierten mit 30 JA-Stimmen zu 159 NEIN-Stimmen bei 5 Enthaltungen die NEIN-Parole.