Mehrere Vorstösse von Nationalrat Albert Vitali verabschiedet

In der letzten Session wurden mehrere Vorstösse von Nationalrat Albert Vitali behandelt und verabschiedet.

Postulat: Mehr Sicherheit und Qualität in IT- und anderen strategischen Projekten dank Transparenz über Vorarbeiten
In der Vergangenheit ist es öfter vorgekommen, dass grosse und kostenintensive Projekte, seien es IT-Projekte oder andere strategische Projekte, von der Verwaltung ausgearbeitet werden und die zuständigen Kommissionen erst sehr spät informiert werden. Mit meinem Postulat soll erreicht werden, dass die Verwaltung die Kommissionen und das Parlament sehr viel früher einbeziehen müssen. Somit können diese auch vermehrt Einfluss auf die strategische Richtung ausüben. Und dies nicht erst, wenn die Botschaft vorliegt. Das erhöht die Qualität der Projekte und beschleunigt diese. Auch müssen später weniger teure Korrekturen vorgenommen werden.
Der Bundesrat und das Parlament sind derselben Meinung und unterstützen das Postulat.

Interpellation: Digitaler Effizienzschub für Kleinunternehmer nötig?
Mit meinen Fragen wollte ich feststellen, wie der Bundesrat den Stand der Digitalisierung unserer KMU beurteilt. Der Bund prüft regelmässig, ob regulatorische Hindernisse für die Digitalisierung bestehen. Handlungsbedarf besteht noch bei den gesetzlichen Formvorschriften und der Nutzung des gesetzlichen Freiraums durch die Unternehmen und Behörden. Das Seco sollte vermehrt Infokampagnen schalten, um die KMU zu sensibilisieren, wie wichtig die Digitalisierung für ihre Wettbewerbsfähigkeit ist.

Postulat: Rechtssicherheit für die Exportwirtschaft
Diesen Vorstoss habe ich von meinem Nationalratskollegen Peter Schilliger übernommen, der leider bei der letzten Wahl aufgrund eines Sitzverlustes aus dem Nationalrat ausgeschieden ist.
Auslöser dieses Vorstosses war der Entscheid des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) im Sommer 2019, den Pilatus-Flugzeugwerken Wartungsarbeiten und Dienstleistungen am Trainingsflugzeug PC-21 in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten zu verbieten. Der Bund hatte Pilatus zunächst gestützt auf das Güterkontrollgesetz die Bewilligung für den Export und den Unterhalt genehmigt. Mit Verweis auf das Söldnergesetz untersagte das Aussendepartement die Tätigkeiten wieder, weil sie den aussenpolitischen Zielen der Schweiz widersprechen würden.
Diese unterschiedliche Auslegung bringt Rechtsunsicherheit für die Exportwirtschaft. Der Bundesrat wird nun die Handhabung und das Zusammenspiel beider obgenannter Gesetze unter die Lupe nehmen.