Schwarze Liste - ja oder nein

Die heutige Vorlage ist der zweite Anlauf für eine Unternehmenssteuerreform. 2017 hat das Volk die Unternehmenssteuerreform III abgelehnt, weil sie sozial zu wenig ausgewogen war. Das ist die heutige Vorlage nicht. 

Die Schweiz ist unter anderem dank tiefen Unternehmenssteuern ein attraktiver Standort. Aber der Wettbewerb mit anderen Staaten wird härter. Das heutige Steuersystem wird vom Ausland nicht mehr akzeptiert. Sonderbesteuerungen passen nicht mit internationalen Standards überein. Hält die Schweiz diese weiter aufrecht, kommt sie auf eine schwarze Liste. Die Folge davon sind Sanktionierungen. Das ist ein grosses Risiko für unseren Wohlstand. Eine Anpassung des Steuersystems ist dringend.

Die Kantone erhalten dazu einen flexiblen „Werkzeugkasten“ mit international bewährten Massnahmen. Sie können selber wählen, welche Massnahmen für Unternehmen am geeignetsten sind. Sie können beispielsweise mit der Patentbox einen Teil der Gewinne aus Erfindungen ermässigt besteuern. Oder Forschungs- und Entwicklungsaufwand (F&E) steuerlich entlasten. Oder einen Abzug für die Eigenfinanzierung gewähren. So werden Firmen belohnt, die Eigenmittel reinvestieren statt Schulden zu machen. Dafür zahlt der Bund den Kantonen rund eine Milliarde Franken. Ausländische und inländische Unternehmen werden neu gleich besteuert und erhalten gleich lange Spiesse. Weil die Unternehmen profitieren, sollen sie mehr an die AHV bezahlen müssen.

Die Schweiz muss innovativ bleiben und Firmen mit spannenden Jobs anziehen. Ohne neues Steuersystem gibt es keine Transparenz. Deshalb stimme ich am 19. Mai 2019 JA zur AHV-Steuervorlage.

Albert Vitali, Nationalrat FDP, Oberkirch