Damit wir das Klimaziel Netto Null bis 2050 erreichen, muss der Individualverkehr so schnell wie möglich defossilisiert werden. Stand heute werden wir im Individualverkehr das Zwischenziel – die Halbierung des CO2-Ausstosses bis 2030 gegenüber 1990 – nicht erreichen. Wir müssen also aufs Gaspedal drücken: Auf jenes, der mit Strom betriebenen Fahrzeuge. Der Strom, den wir in der Schweiz tanken, ist umwelttechnisch unbedenklich. Er stammt zu 75 Prozent aus erneuerbaren Energien und zu 19 Prozent aus Kernenergie. Erfreulicherweise führen mittlerweile praktisch alle Automarken eine Elektrovariante oder zumindest eine Plug-In-Version. So fertigt Volvo als erste klassische Automarke seit 2019 sämtliche neuen Modelle mit elektrischen Antrieben.
Ein entscheidender Faktor bei der Beschleunigung dieser Transformation hin zur Elektromobilität ist das Netz der Ladestationen. Auf öffentlichem Grund werden die Ladestationen in der Schweiz sukzessive ausgebaut. Leider nicht im privaten Bereich, wo das Fahrzeug die längste Standzeit hat. In einem Einfamilienhaus erfordert dies eine technische Ergänzung oder Anpassung der Garage, was einfach zu bewerkstelligen ist. Ungleich komplizierter gestaltet sich der nachträgliche Einbau einer E-Ladestation bei Immobilien im Stockwerkeigentum, Miteigentum oder Mietverhältnis. Hier stellt sich eine Vielzahl von Fragen betreffend Dienstbarkeiten, Transferrechten, Stromverrechnung, Finanzierung des Lastmanagements usw. So kann es Jahre dauern, bis alle Stockwerkeigentümer die Einwilligung für eine Ladeinfrastruktur geben. Diese Ausgangslage schreckt viele Kaufwillige vor der Anschaffung eines E-Fahrzeugs ab.
Um diese Hürden abzubauen, will FDP-Kantonsrat Thomas Meier das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) anpassen. Er verlangt, dass bei Immobilien im Stockwerkeigentum, Miteigentum oder Mietverhältnis, die neu- oder umgebaut (Sanierung der Einstellhalle oder Auswechslung der Elektrohauptverteilung) werden, sämtliche Garagenplätze mit der Grundinfrastruktur für eine E-Ladestation auszustatten sind. Dies beinhaltet die komplette Starkstrominstallation ab Hauptverteilkasten sowie ein Lastmanagement. Die Ladestation (Wallbox) hingegen soll erst eingebaut werden müssen, wenn der Mieter effektiv ein E-Fahrzeug anschafft. Diese Gesetzesänderung steigert die Attraktivität von Immobilien für Interessenten mit Elektroautos und kurbelt dadurch – zur Freude der Vermieter – die Nachfrage nach solchen Immobilien an.