Mit der Teilrevision des kantonalen Richtplanes 2015 wurde das revidierte eidgenössische Raumplanungsrecht im Kanton Luzern umgesetzt. Bei der Dimensionierung der künftig benötigten Bauzonen konzentriert sich der Richtplan schwergewichtig auf das Bauland für Wohnnutzungen. Damit die wirtschaftliche Entwicklung nicht verunmöglicht wird, bleiben künftig auch Einzonungen in Arbeitszonen notwendig. Mit dem Aufbrauchen von Baulandreserven wird sich die Knappheit von Boden für den Kanton Luzern zum Wettbewerbsnachteil entwickeln. Um dies zu verhindern fordert FDP-Kantonsrat André Marti im neuen Richtplan, Möglichkeiten zu schaffen, damit in den kantonalen Entwicklungsschwerpunkten (ESP) und den regionalen Arbeitsplatzgebieten Baulandreserven vorausschauend geschaffen, gesichert und zielgerichtet realisiert werden können
Das raumplanerische Dilemma (Wirtschaftsentwicklung vs. haushälterischer Umgang mit dem Boden) wurde im Kanton Luzern bisher so gelöst, dass nur noch projektbezogene Einzonungen in die Arbeitszone möglich waren. Aus Sicht der FDP genügen diese Verfahren der heutigen wirtschaftlichen Dynamik nicht. Die Verfahren dauern mit mindestens ein bis zwei Jahre deutlich zu lange. Wenn kein baureifes Industrie- und Gewerbebauland mehr zur Verfügung steht, dann nimmt der Kanton Luzern ohne Not ein Wettbewerbsnachteil in Kauf und vergibt eine gute Möglichkeit, um eine qualitativ hochwertige wirtschaftliche Entwicklung aktiv beeinflussen zu können. Kantonsrat André Marti hält fest: «Diese Blockade dürfen wir nicht zulassen. Wir brauchen im neuen Richtplan ein griffiges Instrumentarium, um in Zukunft schnell neue Flächen bereitzustellen.»
Die Instrumente, wie sie bei den strategischen Arbeitsplatzgebieten vorgesehen sind, sollen auch dort angewendet werden, wo die wirtschaftliche Entwicklung gefördert wird. In seinem Postulat fordert André Marti deshalb eine Prüfung, wie die Verfügbarkeit und die strategiegerechte Realisierung gesichert werden kann. Gemäss Marti kann diese beispielsweise über vertragliche Regelungen oder über den Erwerb durch die Gemeinden erfolgen. Die Grundsätze des Raumplanungsrechtes werden dabei weiterhin beachtet und der Bodenbedarf soll prioritär durch bestehenden Landreserven gedeckt werden. Neueinzonungen sollen aber auch auf Vorrat für die wirtschaftliche Entwicklung der nächsten Jahre geschaffen werden.
Weitere Details entnehmen Sie dem Postulat im Anhang.