Ja zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung am 8. März 2026
Ciao Heiratsstrafe – endlich ist es so weit! Seit über 40 Jahren besteht das Ärgernis der steuerlichen Heiratsstrafe. Verheiratete Paare werden gegenüber Konkubinatspaaren ungleich besteuert. Nun besteht mit der Einführung der Individualbesteuerung die Chance, die längst fällige Gleichbehandlung zu schaffen.
Ein zentrales Ziel der Individualbesteuerung ist es zudem, das vorhandene gut ausgebildete Arbeitskräftepotenzial – insbesondere von Frauen – vermehrt in die Erwerbstätigkeit zu führen. Arbeit muss sich lohnen. Jede Person erhält ab der Steuerpflicht bis zum Tod eine eigene Steuererklärung, unabhängig vom Zivilstand. Für alle gilt der gleiche Steuertarif – eine faire und logische Lösung.
Mit der Individualbesteuerung entfallen auch die aufwändigen Veranlagungswechsel bei Zivilstandsänderungen wie Heirat, Trennung, Scheidung oder Todesfall. Das vereinfacht die Prozesse erheblich und reduziert unnötige Bürokratie für Steuerzahlende und Behörden.
Von dieser sinnvollen Systemänderung profitiert vor allem der Mittelstand durch eine Bundessteuerentlastung von über 600 Millionen Franken – also weniger Steuern auf Löhne. Auch Rentnerehepaare werden entlastet. Die Pflicht, Steuern zu bezahlen, bedeutet gleichzeitig das Recht auf eine eigene Steuererklärung ein Leben lang. Das stärkt die finanzielle Eigenständigkeit und die Finanzkompetenz.
Jede Reform kostet. Wenn jedoch über 85 Prozent der betroffenen Steuerzahlenden entlastet werden oder ihre Situation gleich bleibt, ist dies eine gute Reform. Mit der sechsjährigen Übergangszeit bis zum Inkrafttreten haben die Kantone genügend Zeit, notwendige Anpassungen zu planen und die fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung im Steuerbereich sinnvoll zu nutzen.
Die Gesetzesvorlage ist überfällig, zukunftsorientiert und bildet den realen gesellschaftlichen Wandel ab. Deshalb braucht es am 8. März ein klares Ja zur Individualbesteuerung.