Vernehmlassungen

Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, zur Änderung der Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden eine Vernehmlassung durchzuführen. Diese Ver ordnung wurde per 1. Januar 2011 totalrevidiert. Seit Oktober 2010 erhöhte sich der Landes index der Konsumentenpreise um +5,4 Prozent. Der Regierungsrat hat die Departemente im Frühling 2024 damit beauftragt, sämtliche durch ihn festgelegten Gebühren, die seit mindes tens zwei Jahren unverändert in Kraft sind, dem Stand des Landesindexes der Konsumenten preise vom Oktober 2024 anzupassen. Die wesentlichste Änderung im vorliegenden Entwurf liegt darin, dass bei vielen Bestimmungen auf eine Gebührenberechnung nach Zeitaufwand gewechselt werden soll.

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Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ermächtigt, zum Entwurf einer Änderung der Reklameverordnung vom 3. Juni 1997 (SRL Nr. 739) ein Ver nehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Änderung erfolgt in Umsetzung zweier Postulate: - Mit der Erheblicherklärung des Postulats P 935 Thalmann-Bieri Vroni und Mit. beauftragte der Kantonsrat den Regierungsrat zu prüfen, wie die Reklameverordnung angepasst wer den kann, um das Anbringen von Fahnen/Plakaten an privaten Gebäudefassaden im Rah men der politischen Meinungsäusserung zu erlauben. - Gleichzeitig beauftragte der Kantonsrat den Regierungsrat mit der teilweisen Erheblicher klärung des Postulats P 973 Schmid-Ambauen Rosy und Mit., eine Ausweitung der Bewilligungsbefreiung insbesondere für unbeleuchtete Fremd- und Eigenreklamen in Industrie- und Gewerbezonen – allenfalls bis zu einer noch festzulegenden Grösse – zu prüfen.

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Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, zu einer Änderung des Steuerge setzes (Teilrevision 2027 und Gemeindebeteiligung) ein Vernehmlassungsverfahren durchzu führen. Anlass für die Steuergesetzrevision 2027 ist eine allfällige Erhöhung des Bundesanteils beim Verteilschlüssel für die Erträge aus der nationalen Ergänzungssteuer zulasten des kantonalen Finanzhaushaltes. Durch die vorgeschlagene Einführung eines Mehrstufentarifs für die Gewinnsteuer sollen die Einnahmen für den Kanton gesichert werden. Weiter soll die bisher festgelegte Gemeindebeteiligung an die höheren erwarteten Mehrerträge aus der Mindest besteuerung grosser Unternehmensgruppen angepasst werden. Schliesslich wird die Revision dazu genutzt, zwingende Vorgaben des Bundesrechts ins kantonale Steuergesetz zu überfüh ren.

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Die Kantone haben gemäss Artikel 39 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG, SR. 832.10) eine Pflegeheimplanung zu erstellen und eine Pflegeheimliste zu führen. Gemäss § 2b des Bertreuungs- und Pflegegesetzes (BPG, SRL Nr. 867) erstellt der Luzerner Regierungsrat unter  Mitwirkung der Gemeinden mindestens alle acht Jahre eine Pflegeheimplanung für die fünf  Planungsregionen im Kanton Luzern. Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) wurde beauftragt, für die stationäre und ambulante Langzeitpflege eine Bedarfsanalyse für die kommenden Jahre (2026-2035) zu erstellen.

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Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, zum Entwurf eines E-Government Gesetzes ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vorlage soll unter anderem ein Gegenentwurf zur kantonalen Verfassungsinitiative «Digitalisierung jetzt!» der Jungfreisinnigen sein. 

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Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, den Entwurf einer neuen Kantonalen Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (SMSV) in die Vernehmlassung zu geben. Minderheiten sind in den letzten Jahren auch in der Schweiz wiederholt zum Ziel gewaltsamer Aktionen oder entsprechender Planungen geworden. Insbesondere antisemitische Vorfälle haben stark zugenommen. In den letzten Jahren haben die jüdischen Gemeinschaften den Kanton Luzern und den Bund ersucht, den polizeilichen Schutz zu verstärken und sich an den hohen Kosten zu beteiligen, die sie für Sicherheitsmassnahmen beim Objekt- und Personenschutz aufbringen. Generell können aber nicht nur jüdische, sondern auch andere Minderheiten – seien dies religiöse oder nicht religiöse Gruppierungen – eines besonderen Schutzes bedürfen.

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Der Kanton Luzern steht durch die Einführung der OECD-Mindestbesteuerung für internationale Unternehmen unter Druck: Der bisherige Standortvorteil tiefer Gewinnsteuern schwindet. Der Regierungsrat reagiert darauf mit einem umfassenden Massnahmenpaket, das jährlich rund 300 Millionen Franken umfassen soll. Ziel ist die Stärkung der Standortattraktivität, der Innovationskraft sowie die Verbesserung der Lebensqualität.

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Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ermächtigt, zum Entwurf einer Teilrevision der kantonalen Verordnung zum Gesetz über die Verkehrsab gaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes (Strassenverkehrsver ordnung; SRL Nr. 777) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Mit der Verordnungsänderung wird das Ergebnis der Beratung zum Planungsbericht «Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts» (B 28), der vom Kantonsrat zustimmend zur Kenntnis genommen wurde, umgesetzt.

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Die strukturelle Förderung der Kulturbetriebe im Kanton Luzern soll in Zukunft gemeinsam von Kanton und Standortgemeinden getragen werden. Es ist vorgesehen, dass ausgewählte mittelgrosse Kulturinstitutionen zukünftig unter Mitwirkung einer neu zu schaffenden Kommission von Kanton und Standortgemeinden gemeinsam Beiträge für ihre Strukturkosten erhalten. Dafür schliessen Kanton und Standortgemeinden mit den Trägerschaften der Kulturbetriebe gemeinsame mehrjährige Leistungsvereinbarungen ab. Die Kosten der zukünftigen Strukturförderung tragen der Kanton und die Standortgemeinden partnerschaftlich zu je 50 Prozent.

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Mit der Überweisung der Motion M 22 über die Aufhebung der Liste säumiger Prämienzahler beauftragte der Kantonsrat dem Regierungsrat, ihm eine entsprechende Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SRL Nr. 865) zu unterbreiten. Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf sieht die Aufhebung der Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler vor.

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