Vernehmlassungen

Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ermächtigt, die öffentliche Auflage zur Ergänzung des kantonalen Richtplans 2026 (Richtplankarte und Kapitel 32 Fuss- und Veloverkehr) sowie die Vernehmlassung der Gesamtrevisionen von Weggesetz (WegG; SRL Nr. 758a) und Wegverordnung (WegV; SRL Nr. 758b) durchzuführen.

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Die Vernehmlassung betrifft die Erhöhung der Pensenmindestvorgaben für zwei Schuldienste: Beim Schulpsychologischen Dienst soll eine Vollzeitstelle künftig nur noch für 1'120 statt bisher 1'600 Lernende zuständig sein. In der Schulsozialarbeit sollen pro Vollzeitstelle 20 Prozent weniger Lernende betreut werden müssen. Beide Anpassungen sollen ab 1. Januar 2027 gelten. Grundlage dafür ist ein Postulat, das der Kantonsrat im Mai 2024 erheblich erklärt hatte und das die Überprüfung der Pensenschlüssel beauftragte. Die daraufhin im Herbst 2025 durchgeführte Untersuchung der Dienststelle Volksschulbildung bestätigte den Anpassungsbedarf.

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Mit der vorliegenden Vernehmlassungsbotschaft sollen die bundesrechtlichen Vorgaben aus der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) umgesetzt werden. Zentrale Elemente der kantonalen Umsetzung sind die Einführung einer Abbruchprämie, Regeln zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes sowie die Berücksichtigung der Geruchsüberlagerungszone/Vorrang der Landwirtschaft zur besseren Koordination zwischen Landwirtschaft und Wohnnutzung. Detailliertere Informationen entnehmen Sie der Vernehmlassungsbotschaft unter https://lu.e-mitwirkung.ch/de/rpg-2.

 

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Der Klimawandel stellt den Kanton Luzern vor vielfältige Herausforderungen. Der Planungs bericht über die Klima- und Energiepolitik des Kantons Luzern zeigt auf, mit welchen Mass nahmen der Kanton dem Klimawandel begegnet. Eine Massnahme des Planungsberichts ist die Erarbeitung einer Strategie Wassernutzung und Wasserversorgung unter Einbezug der betroffenen Akteure.

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Der Kanton Luzern will die Ausbildungsfinanzierung weiterentwickeln. Der Regierungsrat legt dazu einen Entwurf für eine Teilrevision des Stipendiengesetzes vor. Wichtigste Vorschläge sind die Reduktion der elterlichen Unterstützungspflicht sowie die Ausweitung der Anspruchsberechtigung auf gut integrierte junge Erwachsene aus Drittstaaten. Mit den Massnahmen kann der Erwerb eines Berufsabschlusses für Erwachsene erleichtert werden. Der durchschnittlich ausbezahlte Pro-Kopf Beitrag steigt.

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Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ermächtigt, zum Entwurf des Planungsberichts über die Klima- und Energiepolitik 2026 des Kantons Luzern (Planungsbericht Klima und Energie 2026) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Der Planungsbericht Klima und Energie aus dem Jahr 2021 bildet die umfassende und anerkannte Grundlage für die künftige Klima- und Energiepolitik des Kantons Luzern. Mit dem vorliegenden Planungsbericht Klima und Energie 2026 kommt der Regierungsrat dem Auftrag nach, die Massnahmenplanung regelmässig zu aktualisieren und dem Kantonsrat alle fünf Jahre einen Planungsbericht über die Klima- und Energiepolitik vorzulegen. Mit dem Planungsbericht 2026 wird Bericht erstattet über die Umsetzung und Wirkung der Massnahmen des Planungsberichts 2021. Der Bericht fokussiert sodann auf die Kernkapitel Klimaanpassung, Klimaschutz und Energieversorgung sowie Querschnittsmassnahmen. Vor dem Hintergrund des rasch voranschreitenden Klimawandels bleibt der Handlungsdruck in allen drei Bereichen hoch. Entsprechend wird mit dem Planungsbericht 2026 ein verstärkter Massnahmenkatalog für die kommende Berichtsperiode 2027–2031 vorgeschlagen.

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Das Programm Gesamtmobilität koordiniert künftig alle Mobilitätsmassnahmen im Kanton Luzern verkehrsmittelübergreifend in einem einzigen Instrument. Es ersetzt frühere Einzelprogramme und basiert auf dem strategischen Planungsbericht B 140 Zukunft Mobilität im Kanton Luzern (Zumolu).

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Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Kanton Luzern seit 1994 gesetzlich verankert (SRL Nr. 24). Der zweite Planungsbericht baut auf den vier bisherigen Handlungsfeldern auf, dokumentiert die Umsetzung der einzelnen Massnahmen des ersten Berichts und leitet konkrete Massnahmen der Departemente und Dienststellen für die Gleichstellungspolitik 2026–2030 abDie Gleichstellung von Frau und Mann ist im Kanton Luzern seit 1994 gesetzlich verankert (SRL Nr. 24). Der zweite Planungsbericht baut auf den vier bisherigen Handlungsfeldern auf, dokumentiert die Umsetzung der einzelnen Massnahmen des ersten Berichts und leitet konkrete Massnahmen der Departemente und Dienststellen für die Gleichstellungspolitik 2026–2030 ab.

Zum Planungsbereicht: BEI_GSD_Planungsbericht_zur_Frderung_der_Gleichst.pdf

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Der Verordnungsentwurf regelt die bereits seit letzter Saison in der Zentralschweiz implementierte Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Sie dient als Präventionsmassnahme dem Schutz der Luzerner Seen vor invasiven gebietsfremden aquatischen Arten wie beispielsweise der Quaggamuschel. Die Inkraftsetzung ist im 1. Quartal 2026 geplant; gleichzeitig soll das Einwasserungsverbot für den Sempacher-, Baldegger- und Rotsee vom 10. Dezember 2024 aufgehoben werden.

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Unvereinbarkeitsvorschriften legen fest, wer in bestimmten Behörden und Gremien nicht Einsitz nehmen darf. Gründe für eine Unvereinbarkeit können in der Person (z. B. Ehe oder Verwandtschaft), in deren beruflicher Tätigkeit oder in einer bestimmten amtlichen Funktion liegen. Die geltenden Bestimmungen sind teilweise alt und nur übergangsweise in der Kantonsverfassung geregelt. Deshalb sollen sie nun auf Gesetzesstufe aktualisiert und erweitert werden. Zur Änderung vorgesehen sind 18 Gesetze in Form eines Mantelerlasses.

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