Vernehmlassungen

Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, zu einer Änderung des Finanzausgleichgesetzes (Teilrevision 2026) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Anlass für die Revision des Finanzausgleichgesetzes ist die erfreuliche, aber geografisch konzentrierte Entwicklung der Steuererträge juristischer Personen. Innert weniger Jahre käme es zu einer Steigerung der Ausgleichszahlungen um rund zwei Drittel. Der sprunghafte Anstieg würde die Solidarität zwischen den Gemeinden überstrapazieren und deutliche Mehrkosten für den Kanton verursachen. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen gezielte Anpassungen zur Stabilisierung des Luzerner Finanzausgleichs umgesetzt werden.

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Der Schutz vor Naturgefahren ist eine wichtige Aufgabe, die mit Blick auf den Klimawandel weiter an Bedeutung gewinnt. Nach wie vor sind nicht alle Siedlungsgebiete im Kanton Luzern ausreichend geschützt. Da nicht alle Schutzdefizite auf einmal behoben werden können, ist eine langfristige Planung der Massnahmen unter Berücksichtigung des Risikos und in Übereinstimmung mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln erforderlich. 

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Der Richtplan wurde letztmals 2009 gesamtheitlich überarbeitet und stammt zu weiten Teilen noch aus jener Zeit. Im Jahr 2015 wurde er in einer Teilrevision an das teilrevidierte Raumpla nungsgesetz (RPG) angepasst und 2019 aufgrund des Agglomerationsprogramms 3. Genera tion geringfügig aktualisiert. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat das Bau-, Um welt- und Wirtschaftsdepartement im September 2019 ermächtigt und beauftragt, den kan tonalen Richtplan Luzern einer Gesamtrevision zu unterziehen.

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Die Verordnung über die Schifffahrt soll in einzelnen Bestimmungen aktualisiert werden. Vorgesehen ist insbesondere, auf dem Sempacher- und dem Hallwilersee Segelschiffe und Segelbretter mit tragflügelähnlichen Vorrichtungen (sog. Foils) zuzulassen. Das Verbot von motorisierten Tragflügelbooten bleibt aufrechterhalten. Zum Schutz der luzernischen Gewässer vor Schadorganismen sollen Schiffe, die zuvor in anderen Gewässern lagen, vor dem Einwassern zwingend gereinigt werden.

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Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrates schlägt eine Änderung des Spitalgesetzes vor, um die Grund- und Notfallversorgung an den Spitalstandorten Luzern, Sursee und Wolhusen dauerhaft zu sichern. Der Änderungsentwurf sieht vor, allgemeingültige Kriterien für die Spitallistenplanung gesetzlich zu verankern.

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Im Kanton Luzern sollen amtliche Informationen künftig einfacher zugänglich werden. Der Regierungsrat gibt einen Gesetzesentwurf zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung in die Vernehmlassung. Im Gesetzesentwurf wird festgelegt, für welche Bereiche und Dokumente der Verwaltung das Öffentlichkeitsprinzip gelten soll.

Informationen rund um die Vernehmlassung finden Sie unter: vernehmlassung detail kanton - Kanton Luzern

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Hundehalterinnen und Hundehalter bezahlen im Kanton Luzern grundsätzlich jährlich eine Hundesteuer von 120 Franken. Für bestimmte Nutzhunde muss jedoch keine Hundesteuer bezahlt werden. So sind Halterinnen und Halter von Blindenführ-, Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen- und Lawinenhunden sowie von für die Nachsuche spezialisierten Jagdhunden von dieser Steuer befreit. Neu sollen auch Halterinnen und Halter von sämtlichen Assistenz- und von Therapiehunden steuerbefreit werden. Der Regierungsrat gibt einen entsprechenden Änderungsentwurf des Gesetzes über das Halten von Hunden in die Vernehmlassung.

Informationen rund um die Vernehmlassung finden Sie unter: vernehmlassung detail kanton - Kanton Luzern

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Das kantonale Tourismusleitbild ist die strategische Grundlage für die künftige Ausrichtung und Entwicklung des Tourismus und der kantonalen Tourismusförderung im Kanton Luzern. Mit dem vorliegenden Bericht legt der Regierungsrat ein neu entwickeltes Tourismusleitbild vor, welches das Tourismusleitbild von 2009 als strategische Grundlage ablöst. Die Grundlagen für das neue Tourismusleitbild wurden unter Einbezug wichtiger Partner, Meinungsbildner und Anspruchsgruppen erarbeitet. Damit basiert das neue Tourismusleitbild auf den Bedürfnissen der verschiedenen Anspruchsgruppen und zeigt auf, mit welchen Anreizen und Rahmenbedingungen der Kanton Luzern die Tourismusbranche unterstützt.

Informationen rund um die Vernehmlassung finden Sie unter: vernehmlassung detail kanton - Kanton Luzern

 

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Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Der Bund hat am 16. Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» verabschiedet. Damit soll die erste Etappe der Pflegeinitiative umgesetzt werden (sog. «Ausbildungsoffensive»). Das Bundesgesetz soll voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Mit einem kantonalen Einführungsgesetz sollen die Grundlagen für eine Umsetzung des Bundesgesetzes im Kanton Luzern geschaffen werden.

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