Vernehmlassungen

Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, den Entwurf einer neuen Kantonalen Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (SMSV) in die Vernehmlassung zu geben. Minderheiten sind in den letzten Jahren auch in der Schweiz wiederholt zum Ziel gewaltsamer Aktionen oder entsprechender Planungen geworden. Insbesondere antisemitische Vorfälle haben stark zugenommen. In den letzten Jahren haben die jüdischen Gemeinschaften den Kanton Luzern und den Bund ersucht, den polizeilichen Schutz zu verstärken und sich an den hohen Kosten zu beteiligen, die sie für Sicherheitsmassnahmen beim Objekt- und Personenschutz aufbringen. Generell können aber nicht nur jüdische, sondern auch andere Minderheiten – seien dies religiöse oder nicht religiöse Gruppierungen – eines besonderen Schutzes bedürfen.

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Der Kanton Luzern steht durch die Einführung der OECD-Mindestbesteuerung für internationale Unternehmen unter Druck: Der bisherige Standortvorteil tiefer Gewinnsteuern schwindet. Der Regierungsrat reagiert darauf mit einem umfassenden Massnahmenpaket, das jährlich rund 300 Millionen Franken umfassen soll. Ziel ist die Stärkung der Standortattraktivität, der Innovationskraft sowie die Verbesserung der Lebensqualität.

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Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ermächtigt, zum Entwurf einer Teilrevision der kantonalen Verordnung zum Gesetz über die Verkehrsab gaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes (Strassenverkehrsver ordnung; SRL Nr. 777) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Mit der Verordnungsänderung wird das Ergebnis der Beratung zum Planungsbericht «Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts» (B 28), der vom Kantonsrat zustimmend zur Kenntnis genommen wurde, umgesetzt.

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Die strukturelle Förderung der Kulturbetriebe im Kanton Luzern soll in Zukunft gemeinsam von Kanton und Standortgemeinden getragen werden. Es ist vorgesehen, dass ausgewählte mittelgrosse Kulturinstitutionen zukünftig unter Mitwirkung einer neu zu schaffenden Kommission von Kanton und Standortgemeinden gemeinsam Beiträge für ihre Strukturkosten erhalten. Dafür schliessen Kanton und Standortgemeinden mit den Trägerschaften der Kulturbetriebe gemeinsame mehrjährige Leistungsvereinbarungen ab. Die Kosten der zukünftigen Strukturförderung tragen der Kanton und die Standortgemeinden partnerschaftlich zu je 50 Prozent.

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Mit der Überweisung der Motion M 22 über die Aufhebung der Liste säumiger Prämienzahler beauftragte der Kantonsrat dem Regierungsrat, ihm eine entsprechende Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SRL Nr. 865) zu unterbreiten. Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf sieht die Aufhebung der Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler vor.

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Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, den Entwurf einer Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes sowie den Entwurf einer Änderung des Gastgewerbegesetzes in die Vernehmlassung zu geben. Die Vorlage enthält zwei Liberalisierungsvorhaben in den Bereichen Gastgewerbe und Gewerbepolizei, welche auf entsprechende parlamentarische Vorstösse zurückgehen.

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Im Jahr 2003 wurde das Personalrecht im Kanton Luzern totalrevidiert. Die damaligen Reformziele waren insbesondere die Aufhebung des Beamtenstatus, die Überprüfung der Rechte und Pflichten der Angestellten sowie die Integration des Personalrechts der Lehrpersonen. Seither wurde das Personalrecht kontinuierlich angepasst. In der aktuellen Vorlage geht es um eine Weiterentwicklung des Personalrechts in ausgewählten Bereichen und nicht um eine Totalrevision. Lehrpersonenspezifischen Regelungen und die Besoldung wurden nicht in die Analyse miteinbezogen betreffend letztere erfolgte bereits im Jahr 2023 eine Revision. Es geht bei derjetzigen Revision einerseits darum, das Personalrecht nachzuführen und die aktuelle Praxis abzubilden, andererseits sollen zeitgemässe Änderungen beispielsweise in den Bereichen Begründung des Anstellungsverhältnisses, Delegation von Kompetenzen und Rechtsschutz vorgenommen werden. 

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Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ermächtigt, zum Entwurf einer Rechtsgrundlage zu objekt.lu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Das Portal objekt.lu ist ein kantonales E-Government-Projekt. Das Projekt verfolgt das Ziel, den Datenaustausch unter den beteiligten Fachbereichen zu regeln und zu vereinfachen sowie die wichtigsten Informationen über objektbezogene Daten zentral an einem Ort verfügbar zu machen. Dazu werden das neue Gesetz über die Datendrehscheibe und das Informationssystem Objektwesen (OWG) und die neue Verordnung zum Gesetz über die Datendrehscheibe und das Informationssystem Objektwesen (OWV) geschaffen.

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Aktuelle Entwicklungen wie zum Beispiel die fortschreitende Digitalisierung, die Änderung von übergeordneten Rechtsnormen, aber auch politische Vorgaben des Kantonsrats bedingen regelmässig Anpassungen von kantonalen Gesetzen und Verordnungen. Zahlreiche Themen im Zuständigkeitsbereich des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (BUWD) sind mittlerweile umsetzungsreif und sollen deshalb mit einem Verordnungspaket behandelt werden. Bereits jetzt ist klar, dass weitere Verordnungspakete – auch zur Umsetzung verschiedener politischer Aufträge – folgen werden mit Themen, die aktuell noch nicht zur Umsetzung bereit sind und zu denen noch vertiefte Abklärungen getroffen werden müssen.

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Seit Anfang 2023 erarbeitet der Kanton Luzern unter Co-Federführung der Regionalen Entwicklungsträger LuzernPlus und Sursee-Mittelland sowie des Verkehrsverbundes Luzern (VVL) das Agglomerationsprogramm Luzern der fünften Generation (AP LU 5G). Das Programm umfasst zahlreiche Massnahmen mit Umsetzungshorizont ab 2028, welche die Verkehrssituation im Perimeter des Agglomerationsprogramms verbessern sowie die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung gut aufeinander abstimmen. 

Das Agglomerationsprogramm 5. Generation ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Region. Dank der intensiven Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und dem Kanton konnten zukunftsweisende Lösungen für Mobilität, Siedlungsentwicklung und Lebensqualität entwickelt werden. 

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