Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrates schlägt eine Änderung des Spitalgesetzes vor, um die Grund- und Notfallversorgung an den Spitalstandorten Luzern, Sursee und Wolhusen dauerhaft zu sichern. Der Änderungsentwurf sieht vor, allgemeingültige Kriterien für die Spitallistenplanung gesetzlich zu verankern.
Im Kanton Luzern sollen amtliche Informationen künftig einfacher zugänglich werden. Der Regierungsrat gibt einen Gesetzesentwurf zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung in die Vernehmlassung. Im Gesetzesentwurf wird festgelegt, für welche Bereiche und Dokumente der Verwaltung das Öffentlichkeitsprinzip gelten soll.
Hundehalterinnen und Hundehalter bezahlen im Kanton Luzern grundsätzlich jährlich eine Hundesteuer von 120 Franken. Für bestimmte Nutzhunde muss jedoch keine Hundesteuer bezahlt werden. So sind Halterinnen und Halter von Blindenführ-, Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen- und Lawinenhunden sowie von für die Nachsuche spezialisierten Jagdhunden von dieser Steuer befreit. Neu sollen auch Halterinnen und Halter von sämtlichen Assistenz- und von Therapiehunden steuerbefreit werden. Der Regierungsrat gibt einen entsprechenden Änderungsentwurf des Gesetzes über das Halten von Hunden in die Vernehmlassung.
Das kantonale Tourismusleitbild ist die strategische Grundlage für die künftige Ausrichtung und Entwicklung des Tourismus und der kantonalen Tourismusförderung im Kanton Luzern. Mit dem vorliegenden Bericht legt der Regierungsrat ein neu entwickeltes Tourismusleitbild vor, welches das Tourismusleitbild von 2009 als strategische Grundlage ablöst. Die Grundlagen für das neue Tourismusleitbild wurden unter Einbezug wichtiger Partner, Meinungsbildner und Anspruchsgruppen erarbeitet. Damit basiert das neue Tourismusleitbild auf den Bedürfnissen der verschiedenen Anspruchsgruppen und zeigt auf, mit welchen Anreizen und Rahmenbedingungen der Kanton Luzern die Tourismusbranche unterstützt.
Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Der Bund hat am 16. Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» verabschiedet. Damit soll die erste Etappe der Pflegeinitiative umgesetzt werden (sog. «Ausbildungsoffensive»). Das Bundesgesetz soll voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Mit einem kantonalen Einführungsgesetz sollen die Grundlagen für eine Umsetzung des Bundesgesetzes im Kanton Luzern geschaffen werden.