Im Jahr 2003 wurde das Personalrecht im Kanton Luzern totalrevidiert. Die damaligen Reformziele waren insbesondere die Aufhebung des Beamtenstatus, die Überprüfung der Rechte und Pflichten der Angestellten sowie die Integration des Personalrechts der Lehrpersonen. Seither wurde das Personalrecht kontinuierlich angepasst. In der aktuellen Vorlage geht es um eine Weiterentwicklung des Personalrechts in ausgewählten Bereichen und nicht um eine Totalrevision. Lehrpersonenspezifischen Regelungen und die Besoldung wurden nicht in die Analyse miteinbezogen betreffend letztere erfolgte bereits im Jahr 2023 eine Revision. Es geht bei derjetzigen Revision einerseits darum, das Personalrecht nachzuführen und die aktuelle Praxis abzubilden, andererseits sollen zeitgemässe Änderungen beispielsweise in den Bereichen Begründung des Anstellungsverhältnisses, Delegation von Kompetenzen und Rechtsschutz vorgenommen werden.
Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ermächtigt, zum Entwurf einer Rechtsgrundlage zu objekt.lu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Das Portal objekt.lu ist ein kantonales E-Government-Projekt. Das Projekt verfolgt das Ziel, den Datenaustausch unter den beteiligten Fachbereichen zu regeln und zu vereinfachen sowie die wichtigsten Informationen über objektbezogene Daten zentral an einem Ort verfügbar zu machen. Dazu werden das neue Gesetz über die Datendrehscheibe und das Informationssystem Objektwesen (OWG) und die neue Verordnung zum Gesetz über die Datendrehscheibe und das Informationssystem Objektwesen (OWV) geschaffen.
Aktuelle Entwicklungen wie zum Beispiel die fortschreitende Digitalisierung, die Änderung von übergeordneten Rechtsnormen, aber auch politische Vorgaben des Kantonsrats bedingen regelmässig Anpassungen von kantonalen Gesetzen und Verordnungen. Zahlreiche Themen im Zuständigkeitsbereich des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (BUWD) sind mittlerweile umsetzungsreif und sollen deshalb mit einem Verordnungspaket behandelt werden. Bereits jetzt ist klar, dass weitere Verordnungspakete – auch zur Umsetzung verschiedener politischer Aufträge – folgen werden mit Themen, die aktuell noch nicht zur Umsetzung bereit sind und zu denen noch vertiefte Abklärungen getroffen werden müssen.
Seit Anfang 2023 erarbeitet der Kanton Luzern unter Co-Federführung der Regionalen Entwicklungsträger LuzernPlus und Sursee-Mittelland sowie des Verkehrsverbundes Luzern (VVL) das Agglomerationsprogramm Luzern der fünften Generation (AP LU 5G). Das Programm umfasst zahlreiche Massnahmen mit Umsetzungshorizont ab 2028, welche die Verkehrssituation im Perimeter des Agglomerationsprogramms verbessern sowie die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung gut aufeinander abstimmen.
Das Agglomerationsprogramm 5. Generation ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Region. Dank der intensiven Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und dem Kanton konnten zukunftsweisende Lösungen für Mobilität, Siedlungsentwicklung und Lebensqualität entwickelt werden.
Die Finanzierung der Feuerwehr-Stützpunktaufgabe Strassenrettung soll neu und im Einklang mit dem Gesetz über den Feuerschutz geregelt werden. Die Finanzierung wird auf sämtliche Gemeinden, den Kanton, die Verursacherinnen und Verursacher des Feuerwehreinsatzes sowie die Gebäudeversicherung Luzern aufgeteilt. Die Hauptlast tragen die Gemeinden. Die zeitliche Dringlichkeit einer Regelung ergibt sich aufgrund der anstehenden Ersatzbeschaffung von vier Strassenrettungsfahrzeugen.
Die neue Regelung der Finanzierung ermöglicht nicht nur die aktuell anstehende Ersatzbeschaffung der vier Fahrzeuge, sondern verhindert auch Probleme bei zukünftigen Investitionen und gewährleistet Rechtssicherheit für den täglichen Betrieb und Unterhalt. Bei den übrigen Feuerwehr-Stützpunktaufgaben neben dem Strassenrettungsdienst besteht kein Handlungsbedarf für eine Regelung der Finanzierung.
Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf schafft die Grundlage zur Umsetzung des neuen kantonalen Tourismusleitbilds. Insbesondere soll die kantonale Beherbergungsabgabe erhöht und deren Verwendungszweck erweitert werden. Parallel dazu nimmt der Gesetzesentwurf auch den Prüfauftrag von zwei als Postulat erheblich erklärten Motionen (M120 und M129) auf, die hauptsächlich eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Abgabenstruktur im Tourismusgesetz verlangen.
Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Kantonsrat einen breit abgestützten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» zu unterbreiten. Dieser Gegenentwurf, ein neues Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung, soll ein ausreichendes Angebot gewährleisten, die Betreuungsqualität garantieren, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern sowie den Wohn- und Wirtschaftsstandort Luzern stärken.
Der Planungsbericht Gesundheitsversorgung 2024 zeigt auf, in welche Richtung sich das kantonale Gesundheitswesen in den nächsten Jahren entwickeln soll, um den verschiedenen Herausforderungen wie z.B. demografische Entwicklung, Fachkräftemangel und Kostendruck zu begegnen sowie weiterhin eine gute Gesundheitsversorgung aufrechterhalten zu können.
Mit einem Planungsbericht legt die Luzerner Regierung dar, wie sie zukünftig mit Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts umgehen will. Neben den Wirkungen von Tempo 30 stellt der auch die vorgesehenen Entscheidungskriterien für die zukünftige Beurteilung von neuen Tempo-30-Abschnitten dar.
Das heute faktisch bestehende Bettelverbot im Kanton Luzern soll der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angepasst werden. Gewisse Einschränkungen des Bettelns im öffentlichen Raum seien zulässig, jedoch sei es unverhältnismässig, jegliche Form des Bettelns unter Strafe zu stellen.
Im Übertretungsstrafgesetz soll deshalb mit einer neuen Strafnorm ein partielles Bettelverbot erlassen werden. Der Gesetzesentwurf verbietet das Betteln im öffentlichen Raum oder an allgemein zugänglichen Orten, wenn dabei die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird.