Vernehmlassung zur Teilrevision Steuergesetz 2027

Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, zu einer Änderung des Steuerge setzes (Teilrevision 2027 und Gemeindebeteiligung) ein Vernehmlassungsverfahren durchzu führen. Anlass für die Steuergesetzrevision 2027 ist eine allfällige Erhöhung des Bundesanteils beim Verteilschlüssel für die Erträge aus der nationalen Ergänzungssteuer zulasten des kantonalen Finanzhaushaltes. Durch die vorgeschlagene Einführung eines Mehrstufentarifs für die Gewinnsteuer sollen die Einnahmen für den Kanton gesichert werden. Weiter soll die bisher festgelegte Gemeindebeteiligung an die höheren erwarteten Mehrerträge aus der Mindest besteuerung grosser Unternehmensgruppen angepasst werden. Schliesslich wird die Revision dazu genutzt, zwingende Vorgaben des Bundesrechts ins kantonale Steuergesetz zu überfüh ren.

Die Erhebung und Verteilung der Mindeststeuer ist ein Volksauftrag. Die FDP.die Liberalen Luzern begrüsset den Mehrstufentarif unter der Bedingung, dass möglichst keine Unternehmen davon betroffen sind, die von der OECD-Mindeststeuer nicht betroffen sind. Für diese Unternehmungen bedeutet das faktisch eine Steuererhöhung. Das System muss zwingend so flexibel ausgestaltet sein, dass bei Veränderungen auf Bundesebene oder auf Ebene der OECD umgehend reagiert werden kann.

Der Mehrstufentarif soll aus Sicht der FDP nur angewendet werden, falls der Bund zuungunsten der Kantone vom Teiler 75%/50% abweicht. Denn mit der Einführung des neuen Mehrstufentarifs für die Gewinnsteuer per 1. Januar 2027 vermindert sich faktisch die Standortattraktivität des Kantons Luzern für ansässige und neue zu ansiedelnden Unternehmen, welche den OECD-Mindeststeuer Schwellenwert nicht erreichen, jedoch Reingewinne über CHF 50 Mio. erzielen. Für diese Unternehmen bedeutet dies eine Steuererhöhung. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass Unternehmen, die selber nicht von der OECD-Mindeststeuer betroffen sind, eine Steuererhöhung erfahren.