Vernehmlassung Verordnung über den Gebührenabzug der Gemeinden

Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, zur Änderung der Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden eine Vernehmlassung durchzuführen. Diese Ver ordnung wurde per 1. Januar 2011 totalrevidiert. Seit Oktober 2010 erhöhte sich der Landes index der Konsumentenpreise um +5,4 Prozent. Der Regierungsrat hat die Departemente im Frühling 2024 damit beauftragt, sämtliche durch ihn festgelegten Gebühren, die seit mindes tens zwei Jahren unverändert in Kraft sind, dem Stand des Landesindexes der Konsumenten preise vom Oktober 2024 anzupassen. Die wesentlichste Änderung im vorliegenden Entwurf liegt darin, dass bei vielen Bestimmungen auf eine Gebührenberechnung nach Zeitaufwand gewechselt werden soll.

Der Regierungsrat plant eine Gebühr für schriftliche Auskünfte, Stellungsnahmen und Publikationen nach Zeitaufwand. Die FDP.Die Liberalen Luzern fordert Klarheit über die betroffenen Dienstleistungen und die Zulässigkeit der Gebühr, da Bürger bereits Steuern zahlen. Die Partei verlangt eine detaillierte Kostenkontrolle und effizientere Prozesse bei Stellungnahmen und Auskünften der Gemeinden. Ziel ist eine faire, transparente und bürgerfreundliche Gebührenpolitik. „Es kann nicht sein, dass Bürger für langwierige Verwaltungsprozesse zusätzlich zahlen müssen“.

Während die allgemeine Anpassung um 5,4 Prozent dem Landesindex der Konsumentenpreise entspricht, soll die Spruchgebühr um 50 Prozent steigen – von CHF 200.– auf CHF 300.–. Die FDP.Die Liberalen zweifelt an der Rechtfertigung diesesr deutliche Erhöhung. Ihrer Ansicht nach sollten Digitalisierung und Künstliche Intelligenz dazu beitragen, Kosten zu senken, und nicht als Anlass für überproportionale Gebührenerhöhungen genutzt werden.