Vernehmlassung zur Teilrevision der Strassenverkehrsordnung 2025

Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ermächtigt, zum Entwurf einer Teilrevision der kantonalen Verordnung zum Gesetz über die Verkehrsab gaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes (Strassenverkehrsver ordnung; SRL Nr. 777) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Mit der Verordnungsänderung wird das Ergebnis der Beratung zum Planungsbericht «Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts» (B 28), der vom Kantonsrat zustimmend zur Kenntnis genommen wurde, umgesetzt.

Tempo 30 auf Kantonsstrassen erhitzt die Gemüter auf beiden Seiten. Doch die Zeichen der Zeit zeigen, dass die Möglichkeit einer Einführung von Tempo 30 auf Kantonsstrassen unter gewissen Umständen wichtig ist. Die Einführung von Tempo 30 muss verträglich sein, für sämtliche Strassenteilnehmenden: den Privatverkehr, den Wirtschaftsverkehr aber auch für die Anwohnerinnen und Anwohner, die lärmgeplagt sind und sich von Tempo 30 mehr Sicherheit erhoffen.

Die vorliegende Verordnung ist eine logische Konsequenz der Arbeit in der Kommission VBK und im Kantonsrat. Eine parteiübergreifende Lösung liegt vor und regelt das Thema zu Tempo 30 auf Kantonsstrassen. Die Verordnung ist die richtige Lösung auf die Forderung/Vorstoss von Kantonsrat Georg Dubach, FDP. Die Liberalen. Diese Verordnung ist wichtig und die FDP. Die Liberalen ist mit der vorliegenden Vorlage grossmehrheitlich einverstanden.