Vernehmlassung zur Strukturförderung für Kulturbetriebe im Kanton Luzern

Die strukturelle Förderung der Kulturbetriebe im Kanton Luzern soll in Zukunft gemeinsam von Kanton und Standortgemeinden getragen werden. Es ist vorgesehen, dass ausgewählte mittelgrosse Kulturinstitutionen zukünftig unter Mitwirkung einer neu zu schaffenden Kommission von Kanton und Standortgemeinden gemeinsam Beiträge für ihre Strukturkosten erhalten. Dafür schliessen Kanton und Standortgemeinden mit den Trägerschaften der Kulturbetriebe gemeinsame mehrjährige Leistungsvereinbarungen ab. Die Kosten der zukünftigen Strukturförderung tragen der Kanton und die Standortgemeinden partnerschaftlich zu je 50 Prozent.

Die vorgeschlagene Strukturförderung für mittelgrosse Kulturbetriebe im Kanton Luzern stellt eine gute Weiterentwicklung der bisherigen Kulturpolitik dar. Aus Sicht der FDP. Die Liberalen ist eine gezielte, transparente und finanziell tragbare Kulturförderung im Interesse der kulturellen Vielfalt, der Standortattraktivität und der gesellschaftlichen Ansprüche.

Die Stossrichtung des Gesetzesentwurfs ist grundsätzlich zu begrüssen. Die Einführung einer verbindlichen, paritätisch getragenen Strukturförderung bietet Planungssicherheit für Kulturinstitutionen und schafft klare Zuständigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden. Gleichzeitig sind jedoch Fragen der Effizienz, der fairen Finanzierung und der Steuerungsfähigkeit zentral. Eine Kulturförderung darf nicht zum Selbstzweck werden, sondern das Angebot muss entsprechend nachgefragt werden (Kontrolle z.B. mit der regelmässigen Erhebung zahlender BesucherInnen und/oder der Entwicklung des Eigenfinanzierungsgrades der Institution).

Die FDP.Die Liberalen fordert im Hinblick auf die Botschaft eine Aufstellung und Priorisierung der voraussichtlichen Kosten-/ und Unterstützungsaufteilung pro Region und Gemeinde, sowie eine klare Gewichtung der festgelegten Kriterien.

Die detaillierten Antworten entnehmen Sie dem PDF anbei.