Die FDP.Die Liberalen untersützt klar eine überregionale Spezialversorgung. Eine zentrale Koordination durch den Kanton ist sinnvoll, um Kosten zu dämpfen und eine bedarfsgerechte, zugängliche Versorgung sicherzustellen. Die Platzvergabe soll über Fachstellen erfolgen, der Kanton nur bei Bedarf eingreifen. Somit sollte auch keine weitere Stelle aufgebaut werden müssen. Diese Plätze sollen über den ganzen Kanton verteilt sein und in allen Regionen zur Verfügung stehen. Trotz Einschränkung der Gemeindeautonomie überwiegen die Vorteile, insbesondere die solidarische Finanzierung und fachliche Bündelung. Die Hemmschwelle soll für die Angehörigen möglichst tief sein, damit diese Plätze auch genutzt werden.
Die Planungsregionen (PR) sind wichtige Instrumente für die Erfassung, Entwicklung und den Betrieb der Langzeitpflege im Kanton Luzern und sollen gestärkt werden. Die Gemeinden sollen entscheidungsbefugt bleiben, da sie die Pflegefinanzierung tragen. Es braucht jedoch verbindliche Aufgaben und klare Kompetenzen, sonst bleibt die Steuerung auf regionaler Ebene zu unverbindlich Das Finanzierungssystem verursacht Fehlanreize und sollte überarbeitet werden. So besteht beispielsweise wenig Interesse ein Betreutes Wohnen aufzubauen, wenn die Nachbargemeinde nichts unternimmt.
Betreuung im Kanton Luzern ist gesetzlich unzureichend geregelt und meist unbezahlt, trotz steigendem Bedarf. Die aktuellen Unterstützungsbeiträge reichen nicht aus. Betreuung muss gesetzlich verankert und finanziell gesichert werden, da Pflegeheime überlastet sind und nicht ausreichend ausgebaut werden können. Die Pflegeheime dürfen laut Gesetz auch keine Rückstellungen tätigen, um das abzufangen. Für die FDP.Die Liberalen besteht ein weiterer Fehlanreiz. Alle Gemeinden müssen sich am Aufbau von Betreuungsangeboten beteiligen. Daher braucht es eine langfristige Planung und Entwicklung der Betreuung analog zur Pflege.