Aktive Herbst-Session

In der laufenden Herbst-Session habe ich mich mit diversen Themen beschäftigt und bin in fünf Bereichen mit Vorstössen aktiv geworden.

Mehr Sicherheit und Qualität in IT- und anderen strategischen Projekten dank Transparenz über Vorarbeiten
Die jeweils zuständigen Kommissionen des Parlaments über die Vorarbeiten für grössere geplante Projektvorhaben, sei es im IT-Bereich oder anderen Bereichen, sollen regelmässig informiert werden oder allenfalls ein Vorprojekt vorgelegt bekommen.  
Meist wird dem Parlament die Botschaft zu Verpflichtungskrediten für grössere IT-Projekte oder andere strategische Projekte erst nach dem Abschluss von umfangreichen Vorarbeiten vorgelegt. Eine frühzeitige Information über die wichtigsten Eckpfeiler von noch nicht freigegebenen IT-Projekten hat hingegen den Vorteil, dass sich das Parlament bzw. die zuständigen Kommissionen früh ein Bild von anstehenden Grossprojekten machen und seine Anliegen bereits im Anfangsstadium der Planung einbringen kann. Zudem könnte das Parlament die strategische Richtung des Projekts frühzeitig vorgeben, die dann in der Debatte über die Botschaft nicht mehr korrigiert werden müsste. Die Verwaltung soll bei den wichtigsten IT-Projekten im Rahmen der Vorarbeiten über die Problemstellung und die möglichen Lösungsvarianten berichten. Dieser frühe Austausch erhöht die Qualität der Projekte und hat zur Folge, dass die Botschaften zügiger beraten werden können und es mehr Sicherheit in der folgenden Projekt-Umsetzung gibt.
Der Einbezug des Parlaments kann zu einer Verlängerung der Vorarbeiten führen. Diese zeitliche Verzögerung würde jedoch durch einen Qualitätsgewinn wieder wettgemacht. In der Vergangenheit wurde wegen Fehlplanungen leider manchmal sehr viel Geld in den Sand gesetzt. Das soll vermieden werden, indem Korrekturen und Vorabklärungen rechtzeitig vorgenommen werden.

Für ein verhältnismässiges Bundesgesetz für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
BÜPF – Die Umsetzung des Überwachungsgesetzes beschert KMU hohe Kosten.
Albert Vitali verlangt in einem Postulat mehr Verhältnismässigkeit in der Umsetzung des Bundesgesetzes für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf). Der Bundesrat soll aufzeigen, wie er die rechtlichen Grundlagen im Büpf so anpassen will, dass Überwachungsmassnahmen für Anbieterinnen von Dienstleistungen im Fernmeldebereich – vor allem was die Kosten betrifft –verhältnismässig ausfallen. Kleine übermässig belastet «Das Büpf ist ein gutes und ein gutgemeintes Gesetz», hält Vitali fest. In der Botschaft bekräftigte der Bundesrat: «Das Hauptziel ... des Büpf ist, die Überwachung von Personen zu ermöglichen, gegen die ein dringender Verdacht auf Begehung einer schweren Straftat besteht.» Um dieses Ziel zu erreichen, werden den Anbieterinnen von Fernmeldedienstleitungen Pflichten auferlegt, darunter die Datenspeicherung für sechs Monate oder die Datenherausgabe. «Der Wille des Gesetzgebers, kleine Anbieterinnen von Überwachungspflichten, und somit von grossen finanziellen Auslagen, zu befreien und ihnen lediglich eine Duldungspflicht aufzuerlegen (‹Downgrade›), wird heute jedoch nicht umgesetzt», beklagt der Luzerner Vitali. «Nur etwa 25 Prozent der qualifizierten Firmen sind im Downgrade. 75 Prozent der KMU müssen also die Handlungspflichten erfüllen.» Praktisch jede Firma Schlimmer noch sei die Situation bei den Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdiensten. «Sie werden über die Verordnungspraxis als Normadressaten des Büpf genommen, obschon das so im Gesetz nicht steht. D.h., praktisch jede Firma, die online Dienste anbietet, fällt unter das Büpf.» Diese Unternehmen müssen also die Überwachung umsetzen. Nicht selten kosten diese Massnahmen diese Unternehmen laut Vitali 40 000 bis sogar 100 000 Franken im Jahr. «Diese Kosten müssen die Firmen selbst tragen. Es fragt sich, warum die Kosten so hoch sind.» Deshalb gelte: Zurück zum Willen des Gesetzgebers. «Der Bundesrat wird gebeten, Massnahmen aufzuzeigen, wie die Umsetzung des Büpf KMUfreundlicher geschehen kann.»

Klare Verantwortlichkeiten für bundesnahe Betriebe
Bei der Führung bundesnaher Betriebe sollen folgende Aspekte klar und einheitlich definiert werden: Vorgehen für die Wahl der Verwaltungsräte, genaue Zuständigkeiten bei der Formulierung der strategischen Unternehmensziele und bei der Eignerstrategie und Umgang mit Interessenskonflikten. Mit der Anpassung der gesetzlichen Grundlagen sollen die "Good Governance" Empfehlungen der OECD 2015 weitgehend erfüllt werden.
Die Schlussfolgerungen des vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Expertenberichts zur Corporate Governance sind unbefriedigend. Viele Punkte, welche mit einer optimalen Steuerung bundesnaher Betriebe einhergehen würden, werden nicht erfüllt oder wurden nicht adressiert. Der Bericht endet zwar mit 14 Empfehlungen zur Verbesserung der Führung der staatsnahen Betriebe, der Bundesrat hat den Bericht aber als insgesamt positiv zur Kenntnis genommen und nur fünf Massnahmen beschlossen.
Die Interessenskonflikte des Bundes durch seine unterschiedlichen Rollen bei bundesnahen Unternehmen - als Besitzer, Regulator und Auftraggeber - sowie die daraus resultierenden Zielkonflikte und Marktverzerrungen werden mit diesen fünf Massnahmen bei weitem nicht behoben. Sie müssen aber zwingend geklärt werden. Diese Motion fordert daher eine umfassende Klärung der Prozesse und Verantwortlichkeiten.
Der Expertenbericht kommt verschiedentlich zum Schluss, dass Rollen, Aufgaben und Informationsaustausch nicht verbindlich umschrieben werden. Dies führt zu Unsicherheiten, verstärkt die Informationsasymmetrie und schwächt die Verantwortlichkeiten. Dies ist weder im Interesse des Bundes, der bundesnahen Betriebe noch der Bürger. Durch die Wahrnehmung der Eignerrolle hat der Bund eine beträchtliche finanzielle Einbindung in bundesnahe Betriebe und eine treuhänderische Verantwortung gegenüber seinen Bürgern. Es ist daher im Interesse des Bundes und der Bürger als Eigentümer, dass die Verantwortlichkeiten transparent geregelt sind und die Steuerung dieser Betriebe optimal und nachhaltig verläuft

UNRWA. Fragwürdige Entwicklungshilfe
Dem Hilfswerk UNRWA wurden kürzlich 22,3 Millionen Franken überwiesen, obwohl Herr Bundesrat Cassis bereits im letzten Jahr auf die Problematik der Zweckentfremdung hingewiesen hat. Daher will ich wissen, welches Bundesamt die Überweisung aufgrund welcher Grundlage freigegeben hat.

Personalboom beim Bund
Erstmals überschreitet das Personalbudget für das kommende Jahr die magische Sechs-Milliarden-Marke. Ein Grund dafür ist u. a. das anhaltende Wachstum des Personals um weitere 267 Personen. Das sind Woche für Woche mehr als fünf neue Bundesangestellte, was zu einem Allzeitrekord von 37 631 Vollzeitstellen führt. Ich will vom Bundesrat wissen, wie er gegen diese automatische Verwaltungsausweitung vorgehen will.