Anfrage über das ÖBG im Zusammenhang mit den Entscheiden des LUKS

 

04.04.2016 | Mittels Anfrage fordert FDP Kantonsrätin Irene Keller den Regierungsrat dazu auf, den Zielkonflikt bezüglich den Regelungen des ÖBG und der Grundthese sowie Leistungsverarbeitung mit der Wirtschaftsförderung des Kantons im Zusammenhang mit dem Entscheid des LUKS näher zu beleuchten. Es soll geprüft werden, wo konkret Handlungsbedarf zu orten ist.

 

 

 

Aufgrund der Bestimmungen des ÖBG fällte das LUKS den Entscheid, den Grossteil des Mineralwasserverbrauchs ihrer Institution in Zukunft aus dem Waadtland zu beziehen. Eine Luzerner Firma verliert somit einen wichtigen Grosskunden. FDP.Die Liberalen stellen hier einen beachtlichen Zielkonflikt fest. Einerseits bestehen Regelungen des Gesetztes und der Verordnung zum ÖBG, welchen das LUKS als Institution des Kantons unterstellt ist. Andererseits gelten die Grundthesen und die Leistungsvereinbarung mit der Wirtschaftsförderung des Kantons, so wie auch Aussagen der Kantonsstrategie und des Legislaturprogramms.

 

 

Der Regierungsrat wird aufgefordert, diesen Zielkonflikt näher zu beleuchten und den Handlungsbedarf zu orten. FDP. Die Liberalen sind überzeugt, dass die Verantwortlichen der LUKS den genannten Vergabeentscheid richtig und gesetzeskonform gefällt haben. Es stellt sich jedoch die Frage nach der politischen Einschätzung bezüglich solcher Entscheide und dessen Wirkungen. Gemäss unserer Einschätzung fehlt eine politische Komponente, da im ÖBG jegliche Regelungen für einen besseren Startplatz regionaler Produkte fehlen. Zudem besteht eine Differenz zwischen regionalen Produkten und regionalen Handelsfirmen. Aus Sicht der FDP ist somit zu überlegen, inwiefern hier Handlungsbedarf besteht und wie in einer ÖBG-Regelung dieser Differenzierung Rechnung getragen werden könnte. Als ausgelagerte Institution des Kantons Luzern ist das LUKS dem ÖBG unterstellt und somit gezwungen, unpopuläre Entscheide zu fällen. FDP.Die Liberalen fordern eine Überprüfung, inwiefern hier eine unterschiedliche Ausgangslage für das LUKS und die Hirslanden besteht und falls dies zu bejahen ist, ob Möglichkeiten zur Korrektur ungerechter Bedingungen bestehen.