FDP wird kantonale Steuergesetzrevision 2020 kritisch prüfen

Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur kantonalen Steuergesetzrevision 2020 eröffnet. Diese stellt die kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17) des Bundes dar und soll die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Luzern sichern. Die Vorlage weist in Bezug auf die Mehrbelastung von Unternehmen und Privatpersonen noch klare Mängel auf. Zudem ist die definitive Ausgestaltung der SV17 noch sehr unsicher.

Die Steuervorlage 17 ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz von grosser Bedeutung. Sie soll die Grundlage bilden, um bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen. Dabei profitiert die vom erfolgreichen Zusammenspiel von KMU und Grossunternehmen geprägte Schweiz.

Die Vorlage wirkt sich aber auch auf den Kanon Luzern positiv aus: mit der Erhöhung des Anteils an der direkten Bundessteuer erhält der Kanton künftig jährlich zusätzliche 38 Millionen, wodurch die rückläufigen Gelder aus dem nationalen Finanzausgleich kompensiert werden können.

Grundsätzlich wird die zeitnahe Umsetzung der Steuervorlage 17 durch den Kanton begrüsst. Die Diskussionen und Vorschläge der ständerätlichen Wirtschaftskommission zeigen jedoch auch, dass die genaue Ausgestaltung der Steuervorlage 17 noch alles andere als klar ist.

Erfreulich ist, dass der Kanton Luzern dank den Steuergesetzrevisionen der Jahre 2005, 2008 und 2011 im Hinblick auf die Umsetzung der Steuervorlage 17 bereits gut positioniert ist. Dies unterstreicht die Richtigkeit der kantonalen Steuerstrategie. Die gute Ausgangslage gilt es nun in der kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 zu nutzen.

Mehrere Punkte der Vernehmlassungsvorlage sind aus heutiger Sicht kritisch zu beurteilen. Die vom Kanton vorgesehene Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70% ist klar abzulehnen. In diesem Zusammenhang ist es zu begrüssen, dass die ständerätliche Wirtschaftskommission hier bereits einen anderen Weg eingeschlagen hat.

Zu bemängeln ist im Weiteren die geplante Erhöhung des Gewinnsteuersatzes und des Vermögensteuersatzes. Begrüssenswert ist hingegen die geplante Entlastung bei der Kapitalsteuer. Hier besteht im Kanton Luzern Handlungsbedarf, um den Wegzug von Arbeitsplätzen zu verhindern. Dies insbesondere, weil umliegende Kantone bereits über tiefere Kapitalsteuern verfügen und ausländische Konzerngesellschaften die Kapitalsteuern in ihren Heimatländern nicht anrechnen lassen können.

Die FDP.Die Liberalen wird die Vorlage nun im Rahmen der Vernehmlassung detailliert prüfen und anschliessend dazu Stellung beziehen. Dabei werden die laufende Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18), die definitive Ausgestaltung der SV17 sowie die Rahmenbedingungen, welche das kantonale Finanzleitbild vorgibt, zu berücksichtigen sein.