Für die Sicherheit von Mensch und Tier

Nein zur Hornkuh-Initiative

In unserer Bundesverfassung wird unter Artikel 104 das Tierwohl schon heute geschützt und gefördert. Die Hornkuh-Initiative könnte für das Wohl der Tiere sogar kontraproduktiv sein. Landwirte sollen selbst entscheiden können, es braucht nicht noch mehr Bürokratie und Fehlanreize in der Landwirtschaft. Deshalb ist diese Initiative abzulehnen.
 

Seit den 1970er Jahren tragen fast keine Kühe Hörner mehr. Der Grund ist einfach: In der Landwirtschaft ist man davon abgekommen, alle Kühe im Stall anzubinden und hat Freilaufställe gebaut. Mit dem Freilaufstall können sich die Tiere frei bewegen – eine tierfreundlichere Haltung wurde damit ermöglicht. Durch die freiere Bewegung erhöhte sich aber auch die Verletzungsgefahr für Mensch und Tier. Ein Hornstoss ist eine gefährliche Angelegenheit. Deswegen ist die Enthornung oder die Züchtung hornloser Kühe zu einer bewährten Praxis geworden. 

Bauern sollen selbst entscheiden

Die Hornkuh-Initiative will in die Verfassung schreiben, dass Bauern für die Haltung von horntragenden Kühen finanzielle Unterstützung erhalten. Verfolgt man die Äusserungen der Initianten, so stellt man fest, dass es vorwiegend um die Schmerzen der Tiere bei der Enthornung geht. Ich frage mich, warum sie dann nicht explizit ein Verbot verlangen. Die Initiative führt dazu, dass Bauern vom Freilaufstall zum Anbindestall zurück wechseln. Aber genau das wollen die Tierfreunde auch nicht mehr.

Jede Bäuerin und jeder Bauer soll in Eigenverantwortung selber entscheiden können, ob ihre Kühe oder Ziegen Hörner haben sollen oder nicht. Ich will die Bürokratie für die Landwirtschaft abbauen und nicht noch mehr ausbauen. Deshalb stimme ich am 25. November 2018 NEIN zur Hornkuh-Initiative.