Strafverfolgungsbehörden mit den Technologien des 21. Jahrunderts ausrüsten
Es liegt im Interesse der Öffentlichkeit, dass Straftäter von der Polizei so schnell wie möglich gefasst werden. Nur: In der Schweiz werden unter geltendem Recht nicht alle Mittel ausgeschöpft, um dies zu tun. Insbesondere bei der Verwendung von DNA-Abschnitten, die es erlauben würden, Täterprofile anhand von physischen Merkmale wie Augen-, Haut- und Haarfarbe zu erstellen, kennt die Schweiz restriktive Regeln. In der Motion Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger fordert Nationalrat Albert Vitali deshalb die Anpassung des DNA-Gesetzes auf den Stand der heutigen technologischen Möglichkeiten. Schauen Sie sich hierzu sein Video an.