Zwei Instrumente für mehr Handlungsspielraum
Die Motionäre fordern eine Ergänzung des Reglements zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus durch die Einführung von zwei neuen Förderinstrumenten, die den Handlungsspielraum erweitern sollen. Zum einen sollen Bauträger künftig zusätzlich zur bestehenden Bundesförderung von der Stadt zinsvergünstigte Darlehen erhalten können. Diese Darlehen sollen zu denselben Konditionen wie die Bundesförderung gewährt werden, wobei der Mindestzinssatz statt 1,0 nur 0,5 Prozent betragen soll. Zudem soll ein Aufschub der Amortisation in den ersten Jahren möglich sein. Zum anderen ist geplant, à fonds perdu Beiträge in der Höhe von zwei Prozent der Anlagekosten auszurichten. Dieses Instrument richtet sich gezielt an Genossenschaften, die aufgrund ihrer beschränkten finanziellen Möglichkeiten besondere Unterstützung benötigen.
Mit gezielten Instrumenten zu bezahlbarem Wohnraum in Luzern
Der Vorstoss folgt Empfehlungen des Bundes, der in seinem Aktionsplan „Wohnungsknappheit“ explizit auf die Verantwortung von Städten und Kantonen hinweist, die indirekte Wohnraumförderung zu stärken. «Wir müssen dafür sorgen, dass gute Wohnbauprojekte nicht an der Finanzierung scheitern», betont FDP-Grossstadtrat Rieska Dommann. «Luzern braucht gezielte Instrumente, um das politisch beschlossene Ziel von 16 Prozent gemeinnützigem Wohnraum auch tatsächlich zu erreichen.»