Sessionsbericht Juni 2017

Bei heissen Temperaturen tagte diesen Montag und Dienstag der Kantonsrat. Für hitzige Diskussionen im Ratssaal führte erneut das Thema Finanzen. Diskutiert wurden das Finanzleitbild, die Revision der Schuldenbremse und die Anpassung des Steuerreferendums.

Richtungsweisendes Finanzleitbild genehmigt

Um die finanzpolitischen Weichen für die Zukunft zu stellen, erarbeitete der Regierungsrat auf Initiative der bürgerlichen Parteien ein Finanzleitbild. Dieses soll die Leitplanken und Grundsätze für die künftige Finanzpolitik festhalten und die Marschrichtung vorgehen.

Das vorgelegte Finanzleitbild hält im Wesentlichen fest, dass Luzern weiterhin steuerlich attraktiv bleiben soll und der Kanton seine Leistungen priorisieren und mit den vorhandenen Mittel erbringen muss. Diese Stossrichtung erfüllt die Forderungen der FDP, weshalb diese das Finanzleitbild positiv zur Kenntnis nahm. Der Kantonsrat beschloss das Geschäft schliesslich mit neutraler Kenntnisnahme.

 

Fahrlässige Lockerung der Schuldenbremse droht

Um dem Kanton im Bereich der Investitionen etwas mehr Flexibilität zu geben, legte der Regierungsrat eine Revision der Schuldenbremse vor. Diese sah eine tragbare Lockerung für Investitionen für Grossprojekte vor, wollte den Druck auf die laufenden Ausgaben aber hochhalten. Die FDP-Fraktion unterstützte die Flexibilisierung für wichtige und nachhaltige Zukunftsprojekte. Eine Lockerung für den laufenden Staatskonsum kam für die FDP aber nicht in Frage. Entsprechende Anträge der Ratslinken wurden deshalb bekämpft.

Der Kantonsrat konnte sich in umstrittenen Punkten in der ersten Lesung nicht einigen. Er wies mehrere entscheidende Punkte zurück an die Finanzkommission und wird in der zweiten Lesung darüber beschliessen. Aktuell droht aber eine fahrlässige Lockerung der Schuldenbremse für die laufenden Ausgaben. Die FDP-Fraktion wird dies vehement bekämpfen.

 

Budgetzeitpunkt und Steuerreferendum angepasst

Ausgelöst durch den aktuell im Kanton Luzern herrschenden budgetlosen Zustand, wurden der Zeitpunkt der Budgetberatung und die bestehenden Referendumsmöglichkeiten diskutiert. Die FDP-Fraktion plädierte dabei dafür, dass zu Jahresbeginn ein gültiges Budget vorliegt, welches eine genügende Genauigkeit aufweist. Die FDP war deshalb dafür, dass der Budgetzeitpunkt auf Ende Oktober vorverlegt wird. Zudem soll das fakultative Steuerreferendum nur noch möglich sein, wenn der Steuerfuss über 1.6 Einheiten liegt und erhöht wird. Damit kann unnötige Bürokratie und ein Verwaltungsstillstand wegen einem Referendum über einen gleichbleibenden Steuerfuss verhindert werden. Das bewährte Instrument des fakultativen Referendums bleibt aber bei Steuererhöhungen bestehen. Beide Anliegen wurden im Sinne der FDP durch den Kantonsrat beschlossen.