Sessionsbericht März 2017

Diesen Montag tagte der Luzerner Kantonsrat und beschloss Änderungen des Organisationgesetzes und des Bürgerrechtsgesetzes. Daneben beschäftigte er sich mit zahlreichen Vorstössen, unter anderem zum geplanten Verwaltungsgebäude am Seetalplatz, zum Thema Finanzen und dem Instrumentalunterricht an Kantonsschulen. Die FDP.Die Liberalen setzte sich konsequent für einfache und effiziente Lösungen ein, welche den Kanton Luzern als Ganzes vorwärtsbringen.

Organisationgesetz und Bürgerrechtsgesetz angepasst

Der Kantonsrat hatte an seiner Session über die Änderung des Organisationsgesetzes zu befinden. Die von der Regierung vorgelegte Änderung soll die Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereiche der Departements- und Dienststellenleitungen präzisieren. Ausgangspunkt der Änderung waren Unregelmässigkeiten in der Führung der Dienststelle Informatik und der Luzerner Polizei. Die FDP-Fraktion unterstützte die Vorlage, was auch das Kantonsparlament tat.

Daneben stand eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes auf der Traktandenliste, um in Einklang mit der Bundesverfassung zu sein. Das revidierte Gesetz orientiert sich am Notwendigen und weist weder Verschärfungen noch Lockerungen der bestehenden Praxis im Einbürgerungsbereich auf. Erforderlich ist neu ein Sprachnachweis und es gibt neue Sozialhilfe-Bestimmungen. Die FDP-Fraktion unterstützte die von der Regierung präsentierte Vorlage und lehnte alle Anträge ab, welche die Vorlage unnötig verschärfen oder aufweichen wollten. Dem folgte auch eine Mehrheit des Kantonsrates.

 

Zentrales Verwaltungsgebäude am Seetalplatz in Holz möglich

Gleich zwei parlamentarische Vorstösse forderten, dass das geplante zentrale Verwaltungsgebäude am Seetalplatz in Holzbauweise erstellt werde. Die FDP-Fraktion unterstützte die Prüfung der Holzbau-Variante. Entscheidend sollte aber das beste Kosten/Nutzen-Verhältnis der zur Auswahl stehenden Bauvarianten sein. Die FDP wollte den Prüfauftrag daher weniger Verbindlich überweisen, fand damit aber keine Mehrheit im Kantonsrat.

 

Diskussion um Budgetzeitpunkt und Referendumsmöglichkeiten

Ausgelöst durch den aktuell im Kanton Luzern herrschenden budgetlosen Zustand, wurden der Zeitpunkt der Budgetberatung und die bestehenden Referendumsmöglichkeiten diskutiert. Die FDP-Fraktion plädierte dabei dafür, dass zu Jahresbeginn ein gültiges Budget vorliegt, welches eine genügende Genauigkeit aufweist. Die FDP war deshalb dafür, dass der Budgetzeitpunkt maximal auf Ende Oktober vorverlegt wird. Zudem soll das fakultative Steuerreferendum nur noch möglich sein, wenn der Steuerfuss über 1.6 Einheiten liegt und erhöht wird. Damit kann unnötige Bürokratie und ein Verwaltungsstillstand wegen einem Referendum über einen gleichbleibenden Steuerfuss verhindert werden. Das bewährte Instrument des fakultativen Referendums bleibt aber bei Steuererhöhungen bestehen. Beide Anliegen wurden im Sinne der FDP und ohne Gegenstimme durch den Kantonsrat genehmigt.

 

Auswirkungen bei einem Nein zur Steuererhöhung

Mittels Anfrage erkundigte sich im Januar eine Kantonsrätin, welche Sparmassnahmen die Kantonsregierung bei einem Nein zur Steuererhöhung ergreifen würde. Die vor der Debatte ergangene schriftliche Beantwortung der Regierung zeigte bereits auf, welche Auswahl sich der Bevölkerung am 21. Mai stellt: Entweder eine massvolle Steuererhöhung oder weitere Einsparungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales, Verkehr und Sicherheit. Finden diese Massnahmen im Parlament keine Mehrheit, sind seitens Regierung zusätzliche Kostenabwälzungen auf die Gemeinden angedacht. Die mündliche Diskussion der Anfrage zeigte nun nochmals, dass ein Nein am 21. Mai zu weiterem Stillstand führen und eine Lösung in weite Ferne rücken würde. So gestand auch der SVP-Sprecher ein, dass weitere Sparmassnahmen wahrscheinlich nicht mehrheitsfähig wären und daher eine massive Neuverschuldung die einzige Alternative darstellen würde.

Die Diskussion zeigt, dass die beschlossene Steuererhöhung bereits «ultima Ratio» ist und es keine einfachen, schnell umsetzbaren und mehrheitsfähigen Lösungen als Plan B gibt. Die FDP-Fraktion hat sich deshalb im Dezember für die Steuererhöhung ausgesprochen und empfiehlt ein JA zur Steuerhöhung am 21. Mai.

 

Auslagerung des gymnasialen Instrumentalunterrichts an die Gemeinden wird geprüft

Mittels Postulat wurde eine Überprüfung der Auslagerung des Instrumental- und Vokalunterrichts der Kantonsschulen an die Musikschulen der Gemeinden gefordert. Damit sollten Strukturen vereinfacht, die Qualität gesteigert und Kosten gesenkt werden. Die FDP-Fraktion begrüsst diese Verbesserungen und unterstütze deshalb die geforderte Überprüfung, welcher auch das Kantonsparlament zustimmte.