Vor Kurzem haben Krankenversicherer angekündigt, dass im Herbst 2023 erneut ein Anstieg der Krankenkassenprämien zu erwarten ist. Mit der im Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgesehenen Möglichkeit der Verbilligung von Krankenkassenprämien für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen wurde eine Basis geschaffen, Anspruchsberechtigte zu unterstützen. In der Umsetzung dieser Rahmengesetzgebung gibt es jedoch grosse kantonale Unterschiede bei den Bedingungen für die IPV-Anrechnung.
FDP-Kantonsrätin Heidi Scherer verlangt nun von der Regierung Transparenz, ob nebst dem steuerbaren Einkommen, dem steuerbaren Vermögen sowie der Anzahl Personen, die in einem Haushalt leben, weitere Kriterien berücksichtigt werden. Des Weiteren will die FDP klären, ob und wie der Beschäftigungsgrad für die Beurteilung eines möglichen IPV-Bezugs berücksichtigt werden könnte. Für Heidi Scherer ist klar: «Prämienverbilligungen dürfen nicht zu negativen Erwerbsanreizen führen. Aus liberaler Sicht muss sich Arbeit stets lohnen». Eine entsprechende Analyse über die beanspruchten IPV von Teilzeiterwerbenden und eine Abklärung, ob es Kantone gibt, welche den Beschäftigungsgrad bereits entsprechend berücksichtigen, würde Aufschluss über die heutige Situation geben.
Bei der Evaluation von möglichen Anspruchsberechtigten gibt es ebenfalls Unterschiede. Es gibt Gemeinden, die schreiben potenziell Berechtigte aktiv an, andere prüfen auf Antrag. Kann so sichergestellt werden, dass die Prämienverbilligungen ausschliesslich bei Personen ankommen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben und unterstützungsbedürftig sind? Die FDP möchte wissen, wie gross der Regierungsrat das Potential einschätzt, dass heute IPV beansprucht werden, welche möglicherweise nicht der ursprünglichen Absicht entsprechen.