Die Einwanderung in die Schweiz ist grundsätzlich eine Erfolgsgeschichte. Dennoch müssen die Herausforderungen einer wachsenden Bevölkerung adressiert und punktuell Massnahmen eingeleitet werden. Die Anzahl der Asylsuchenden in der Schweiz steigt und mit ihr die Zahl der Schutzsuchenden mit dem Ausweis F. Dieser Status wird an vorläufig aufgenommene Ausländer vergeben, bei denen sich der Vollzug der Rückführung in das Heimatland als unzulässig, unzumutbar oder unmöglich erweist. Die Praxis zeigt, dass viele der betroffenen Personen über einen ungeklärten Status der Rückführung verfügen und dadurch länger als 12 Monate in der Schweiz bleiben.
Die FDP steht für eine harte, aber faire Migrationspolitik ein, die der langjährigen humanitären Tradition der Schweiz gerecht wird. Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind ausreichend, allerdings stockt die Umsetzung. FDP-Kantonsrat Andreas Bärtschi fordert nun die Regierung auf, die Situation im Kanton Luzern näher zu klären. In der Beantwortung des Vorstosses soll der Regierungsrat aufzeigen, wie die aktuelle Situation zur einschlägigen Ausländer- und Asylgesetzgebung im Kanton Luzern aussieht und wie er bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sicherstellt, dass nur solche Personen berücksichtigt werden, die integriert sind und die Rechtsordnung beachten. Zudem soll geklärt werden, wie effizient der Kanton Wegweisungsentscheide vollzieht und aus welchen Gründen ein Vollzug teilweise nicht möglich ist. Die Regierung soll zudem darlegen, wie die laufenden Verfahren im Kanton beschleunigt werden können und ob es Bestrebungen gibt, um kantonsübergreifende Synergien im Asyl- und Migrationsbereich zu nutzen. Schliesslich fordert FDP-Kantonsrat Andreas Bärtschi auch Zahlen zu Drittstaatsangehörigen mit einem Schweizer Abschluss der Stufe Tertiär A oder B (aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel), welchen nach ihrem Abschluss einfach und unbürokratisch eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ermöglicht wird.