Packt an. Setzt um. Aktualisierung der Krankenpflege-Leistungsverordnung dank Ständerat Damian Müller

Seit dem 1. Juli 2022 ist das «Crosslinking» zur Behandlung von Keratokonus, einer Augenkrankheit, durch die Krankenkassen anerkannt. Eine Aktualisierung der Krankenpflege-Leistungsverordnung hatte zuvor Ständerat Damian Müller gefordert. Das Beispiel zeigt, wie wirkungsvolle politische Arbeit auch ohne Vorstoss geht.

Als Stiftungsrat sah ich mich mit einem Gesuch eines Sekundarschülers konfrontiert, der eine Berufslehre in Angriff nehmen wollte. Der junge Mann verfügt aber über einen Keratokonus, eine unheilbare Augenerkrankung, welche ohne Therapie voranschreitet und zu einer Erblindung führen kann. Die berufliche Integration war aufgrund dieser Erkrankung und der Folgetherapien gefährdet. Ein konstant gutes Sehvermögen und wenige krankheitsbedingte Abwesenheiten sind für den Eintritt in die Berufswelt essenziell.

Die weltweit anerkannte Laserbehandlungsmethoden Crosslinking kann hier schnell, wirksam sowie kostengünstig Hilfe leisten. Diese Methode war aber bislang nicht durch die Krankenversicherung gedeckt, dies im Gegensatz zu den alternativen Therapien (inkl. Transplantation der Hornhaut). Seit dem 1. Juli 2022 ist dies anders. Angestossen durch Ständerat Damian Müller wird die Crosslinking-Methode nun anerkannt und somit durch die Krankenkassen übernommen.

Ich danke Ständerat Damian Müller herzlich für seinen grossartigen Einsatz. Auch Themen, die nicht in der breiten Öffentlichkeit in Erscheinung treten, verdienen Aufmerksamkeit. Die erreichte Änderung senkt nicht nur die Kosten im Gesundheitswesen, sondern bietet Perspektiven für junge betroffene Menschen im Hinblick auf ihre berufliche Eingliederung und Zukunft. Die FDP setzt sich stets für richtige Anreize im Gesundheitssystem ein, damit Körper und Portemonnaie gesund bleiben.

Eine seltene Augenkrankheit: Keratokonus

Die Krankheit bezeichnet eine Verformung der Hornhaut von einer rundlichen Wölbung zu einer kegelförmigen, die meist bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen auftritt. Die entstehende Kurzsichtigkeit führt in Kombination mit der Verformung der Hornhaut zu einer Verschlechterung der Sehstärke und kann zur Erblindung führen. Häufig beginnend in einem Auge, betrifft Keratokonus mit dem Fortschreiten der Erkrankung beider Augen. Eine Korrektur mit Brillen oder Linsen ist in begrenztem Umfang möglich. Zum einen verschlechtert sich die Sehstärke schnell und zum anderen verhindert die Form der Hornhaut ab einem gewissen Stadium eine Korrektur. Bei rund 20% wird eine Transplantation der Hornhaut notwendig. Für eine Hornhauttransplantation wird zunächst die Hornhaut eines verstorbenen Organspenders und anschliessend eine lebenslängliche Nachsorge benötigt. Zu dieser aufwändigen Therapie gibt eine Alternative. Eine Laserbehandlung (Corneales Cross-Linking CXL). Die «UV-Crosslinking der Hornhaut bei Keratokonus» war jedoch seit dem 1. Aug. 2008 im Anhang 1 der KLV mit einem «Nein» aufgeführt. Seit dem 1. Juli 2022 ist die erreichte Änderung der KLV in Kraft.