Die vorgeschlagenen Änderungen im kantonalen Tourismusgesetz sind weitgehend im Einklang mit dem Tourismusleitbild.
Im vorliegenden Gesetzesentwurf ist, wie auch schon im Tourismusleitbild, eine aktivere Einflussnahme des Kantons erkennbar. Das beurteilen wir als kritisch, es ist nicht die Aufgabe des Staates, operativ in den Tourismus als privatwirtschaftliche Branche einzugreifen. Die Absichten und Ziele des Tourismusleitbildes sind in den Leistungsvereinbarungen mit den Tourismusorganisationen festzuhalten. In der operativen Umsetzung sollen sich Politik und Verwaltung möglichst zurückhalten. Mit den aktuell vorliegenden Informationen ist noch schwer ersichtlich, wie die kantonale Verwaltung die neu aktivere Rolle interpretieren wird.
Grundsätzlich sind wir offen für eine Erhöhung der Beherbergungsabgabe. Allerdings wird dies je nach Teilregion des Kantons Luzern unterschiedlich bewertet, insbesondere die Koppelung der örtlichen Beherbergungsabgabe an die kantonale Beherbergungsabgabe. Für alle ist jedoch entscheidend, welchen Mehrwert schlussendlich der Gast erhält. So kann z. B. eine Luzerner oder Zentralschweizerische Gästekarte geschaffen werden, bei der alle ÖV-Betriebe, Bergbahnen etc. einbezogen werden