Vernehmlassung Ausnahme vom Ruhetags- und Ladenschlussgesetz für Selbstbedienungsgeschäfte und Lockerung der Sperrstunde im Gastgewerbe vor hohen Feiertagen

Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, den Entwurf einer Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes sowie den Entwurf einer Änderung des Gastgewerbegesetzes in die Vernehmlassung zu geben. Die Vorlage enthält zwei Liberalisierungsvorhaben in den Bereichen Gastgewerbe und Gewerbepolizei, welche auf entsprechende parlamentarische Vorstösse zurückgehen.

Es geht einerseits um die Anpassung der aktuell gültigen Ladenöffnungszeiten. In Umsetzung der Motion M 174 von Ursula Berset und des Postulats P 188 von Rolf Bossart sollen Verkaufsgeschäfte ohne Verkaufspersonal (Selbstbedienungsgeschäfte) mit einer Fläche von höchstens 30 Quadratmetern täglich bis 22 Uhr offenhalten dürfen. Sodann sollen in Umsetzung der Motion M 543 von David Roth gastgewerbliche Betriebe vor hohen Feiertagen und am Aschermittwoch wie an allen anderen Tagen eine Verlängerung beantragen können. Heute sind die Betriebe an diesen Feiertagen zwingend um 00.30 Uhr zu schliessen.

Die FDP.Die Liberalen bedauert, dass im Ruhetags- und Ladenschlussgesetz keine Regelung analog des Kantons Zug vorgeschlagen wird, welche für unbediente Ladenlokale generell keine Öffnungs- und Schliessungszeiten vorsieht. Die Flächenbegrenzung auf 30 Quadratmeter erklärt sich aus den raumplanerischen Vorgaben für Hofläden in der Landschaftszone. Somit wird nur für solche Hofläden eine Verbeserung erreicht. Die FDP.Die Liberalen bedauert, dass die Gelegenheit zur Attraktivierung der Rahmenbedingungn für unbediente Verkaufsgeschäfte, auch asserhalb ver Landwirtschaftzone, nicht genutzt wird.