Vernehmlassung Entwurf Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Bezahlbare Kitas für alle")

Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Kantonsrat einen breit abgestützten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» zu unterbreiten. Dieser Gegenentwurf, ein neues Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung, soll ein ausreichendes Angebot gewährleisten, die Betreuungsqualität garantieren, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern sowie den Wohn- und Wirtschaftsstandort Luzern stärken.

Wir stimmen dem Gegenentwurf zur KITA-Initiative im Allgemeinen zu. Der Kanton übernimmt so mehr Verantwortung zur Harmonisierung der flächendeckenden Kinderbetreuung im frühkindlichen Bereich. Wir begrüssen die finanzielle Entlastung der Eltern mit Betreuungsgutscheinen durch Kanton und Gemeinden. So wird ein wirksamer Anreiz zur Erhöhung der Erwerbsquote gesetzt. Aus unserer Sicht wird durch die kantonale Festlegung von Mindestanforderungen, wie z.B. der erforderliche Betreuungsschlüssel, die Qualifikation der Betreuungspersonen oder Mindesttarife, die Qualität der Betreuung sichergestellt und eine Unglichbehandlung der Kinder von Gemeinde zu Gemeinde vermieden und die Chancengelichheit der Kinder wird aufrechterhalten. Die Aufsichtsstelle soll einheitlich durch den Kanton gehandhabt werden, so wird auch eine Ungleichbehandlung aufgrund von höheren Kosten, welche durch höhere Qualität entstehen, vermieden. Es ist richtig die Mindestanforderungen nach VLG als Massstab zu nehmen. Die Berücksichtigung des Arbeitspensums für die  Berechnung der Höhe der Betreuungsgutscheine ist für uns wichtig und zentral.

Mit der Harmonisierung des Abwicklungssystems wird ein Mehrwert geschaffen, insbesondere werden damit auch standardisierte Auswertungen über alle Gemeinden im ganzen Kanton ermöglicht. 

Aus unserer Sicht ist zu prüfen, ob es künftig Sinn macht, die Zuständigkeiten für die schulergänzende Kinderbetreuung (BKD) organisatorisch mit der familienergänzenden Kinderbetreuung (GSD) im Vorschulalter zusammenzulegen. Neben Fragen der Effizienz macht dies auch aus Sicht der Kinder und Eltern durchaus Sinn, denn die Bereiche wachsen mit der stets früheren Einschulung immer mehr zusammen.

Wir sind überzeugt, dass eine flächendeckende, familienergänzende Kinderbetreuung die Standortattraktivität des Kantons Luzern steigern und dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenwirken kann. 

 

Informationen rund um die Vernehmalssung können hier eingesehen werden: vernehmlassung detail kanton | lu.ch