Vernehmlassung Gesamtrevision Kantonaler Richtplan

Der Richtplan wurde letztmals 2009 gesamtheitlich überarbeitet und stammt zu weiten Teilen noch aus jener Zeit. Im Jahr 2015 wurde er in einer Teilrevision an das teilrevidierte Raumpla nungsgesetz (RPG) angepasst und 2019 aufgrund des Agglomerationsprogramms 3. Genera tion geringfügig aktualisiert. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat das Bau-, Um welt- und Wirtschaftsdepartement im September 2019 ermächtigt und beauftragt, den kan tonalen Richtplan Luzern einer Gesamtrevision zu unterziehen.

Inhalt der Richtplanvorlage

Neben dem neuen Kapitel Z wurden sämtliche operativen Richtplankapitel komplett überarbeitet. Dabei wurden die Kapitel auf ihre inhaltliche Korrektheit und Aktualität in Bezug auf den neuen Zielhorizont 2050, auf neue gesetzliche und politische Rahmenbedingungen sowie auf zukünftige Herausforderungen und Entwicklungen überprüft und angepasst. Neben der inhaltlichen Überprüfung wurden die Kapitel auch in die neue, einheitliche und übersichtli chere Struktur inklusive Textkarten und zugehörige Tabellen überführt.

Der Richtplaninhalt und die wesentlichen Änderungen sind:

− Das erläuternde Kapitel A wurde auf die notwendigen Elemente gekürzt und mit den rechtlichen Grundlagen sämtlicher Kapitel ergänzt.

− Das Kapitel Z beinhaltet die Raumentwicklungsstrategie und weitere politische Ziele und strategischen Stossrichtungen zu allen richtplanrelevanten Themen.

− Im Kapitel R wurde das Thema Nachhaltigkeit mit Inhalten zum Klima ergänzt. Die materi elle Integration von Klimaschutz und Klimaanpassung erfolgt zudem in allen erforderlichen und zweckmässigen weiteren Kapiteln im Richtplan, weil es sich um ein sehr querschnitt orientiertes Thema handelt. Die aktive Bodenpolitik wird im Kapitel R6 aufgenommen. Fer ner wurde ein neues Kapitel R8 zur Raumplanung im Untergrund erstellt.

− Im Kapitel S gab es insbesondere wesentliche Anpassungen im Kapitel S4 bei der hoch wertigen Siedlungsentwicklung nach innen sowie im Kapitel S2 bei der Bauzonendimensi onierung mit den angepassten Bevölkerungswachstums- und Dichtewerten im Hinblick auf die Beurteilung von allfälligen Neueinzonungen. Das Kapitel S6 mit den kantonalen Ent wicklungsschwerpunkten (ESP) und Strategischen Arbeitsgebieten (SAG) wurde inhaltlich massgeblich aktualisiert. Neu in einem eigenen Kapitel werden Kleinbauzonen (S3) und Fahrendenplätze (S7) behandelt.

− Das Kapitel M wurde in sehr enger Abstimmung mit dem Projekt Zukunft Mobilität Kanton Luzern erarbeitet und stützt sich auf dieses ab. Materiell massgeblich neu ergänzt wurden die Verkehrsdrehscheiben (M2), der Güterverkehr mit der Logistik (M7) sowie der Schiffs verkehr und die Bergbahnen (M9). Seite 2 von 4 2101.1287 / KRP-LU Einladungsschreiben Mitwirkung OMRArchivAnfang±[Schlüsselwörter]±[Kategorie]±±Benjamin Häfliger±OMRArchivEnde

− Im Kapitel L wurde die Biodiversität beziehungsweise ökologische Infrastruktur massge blich gestärkt (L2), die Landschaftsstrategie integriert (L1) und ein neuer Weg zur Förde rung von landwirtschaftlichen Spezialkulturen verankert (L6). Ferner wird das Streusied lungsgebiet bundesrechtskonform räumlich festgelegt (L7).

− Das Kapitel E wurde auf die wesentlich geänderten Rahmenbedingungen und Entwicklun gen im Bereich Energie angepasst. Das Thema Windenergie wird in einer separaten vorge zogenen Richtplanteilrevision behandelt (E5). Daneben wurden die Inhalte des kantonalen Rohstoffversorgungskonzepts (E1), der kantonalen Deponieplanungen (E1) und der Was serversorgungsstrategie (E2) integriert.

Richtplan - Kanton Luzern