Vom Grundsatz her begrüssen wir diesen Planungsbericht, der die integrierte Versorgung und eine sichere Grundversorgung zum Ziel hat und damit der demografischen Entwicklung, dem Fachkräftemangel und Kostendruck Rechnung trägt. Die Förderung von Innovationen und effizienten Versorgungsmodellen führen zu einer besseren Qualität der Versorgung und einer optimalen Ressourcennutzung. Hierbei wird die (noch hinten herhinkende) Digitalisierung ihren wesentlichen Beitrag leisten. Denn eine integrierte Versorgung ist erst mit einer ganzheitlichen digitalen Vernetzung möglich. Aus liberaler Sicht ist auch die Förderung der Eigenverantwortung erfreulich. Vor diesem Hintergrund erscheinen uns die nach dem Patientenpfad ausgerichteten Einschätzungen, die Stossrichtungen und Massnahmen nachvollziehbar.
Allerdings ist der Bericht doch sehr umfassend und ambitioniert. Aus finanziellen und personellen Überlegungen sind allenfalls weitere Priorisierungen der Massnahmen unausweichlich. Von grosser Bedeutung für eine erfolgreiche Lancierung und Umsetzung ist der Miteinbezug der Gemeinden und weiteren Organisationen Das wird zu wenig dargestellt, resp. müsste dargelegt werden, was von den entsprechenden Organisationen diesbezüglich erwartet wird. Zu viel Bürokratie und die Bindung von zu vielen personellen Ressourcen müssen zwingend verhindert werden. Offen ist auch, ob die Massnahmen gegen den Hausärztemangel (und grundsätzlich das medizinische Personal) genügen, um die integrativen Modelle voranzutreiben. Hierzu müssen die bisherigen Bemühungen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene gut verfolgt und bei Bedarf Anpassungen vorgenommen werden.
Auch wenn sich alle ausgeführten Massnahmen resp. Investitionen aus längerfristiger Sicht kostendämpfend auswirken, müssen sie im Zusammenhang mit weiteren wichtigen Investitionen des Kantons betrachtet werden. Fraglich ist zudem auch die Kostenteilung zwischen Kanton und den Gemeinden (die in der vorliegenden Form als Planungsbericht auch noch nicht beantwortet werden können). Auch vor diesem Hintergrund muss eine weitere Priorisierung wohl in Aussicht gestellt werden.
Sorgen macht uns die Finanzierung insbesondere im stationären Bereich. Die Investitionsfähigkeit der Leistungserbringer scheint in Anbetracht von steigenden Kosten (Fachkräftemangel, Teuerung, Energie) sowie der stagnierenden Tarife gefährdet. Die Gemeinwirtschaftlichen Leistungen werden um viele Millionen steigen, mitunter auch wegen dem Erneuerungsbedarf der Spitalinfrastrukturen (Wolhusen, Kinderspital etc.) resp. des damit verbundenen Leistungsangebots. Diesen finanzpolitischen Diskurs werden wir führen müssen. Dieser Umstand unterstreicht jedoch die Notwendigkeit einer durchlässigen vorgelagerten, ambulanten wie nachnachgelagerten Behandlung, da dadurch der stationäre Bereich entlastet werden kann.
Informationen rund um die Vernehmlassung können hier eingesehen werden: vernehmlassung detail gsd | lu.ch