Die FDP nimmt zur Kenntnis, dass die gesetzliche Anpassung zwingend ist, da der Bund die Kantone verpflichtet, einen Mindestanteil der effektiven OKP-Kosten aufzuwenden. Die Gesetzesvorlage trägt diesen bunderechtlichen Vorgaben, einer zielgerechteren Unterstützung einkommensschwacher Haushalte, der Gleichbehandlung von Eltern unabhängig vom Zivilstand sowie der Verhinderung von Doppelsubventionen im Asylbereich Rechnung,
Gleichzeitig führt die Vorlage zu einer deutlichen Ausweitung der Ausgaben. Für die FDP bleibt daher zentral, dass die Zielgenauigkeit der Prämienverbilligung verbessert wird, ohne eine dauerhafte und kaum steuerbare Kostensteigerung zu erzeugen.
Eine wichtige Rolle betreffend Kostenentwicklung wird der Verordnung zukommen. Hier fordern wir – wo Spielraum für den Kanton besteht - realistische, nicht überhöhte Richtprämien, Orientierung an den günstigsten Versicherungs-Modellen und kein Bezug auf Spitzenprämien. Auch betreffend Einkommensgrenze für Kinderprämien soll in der Verordnung die Grenze nahe am Mindestwert gehalten werden (Das Gesetz schreibt nur die Grenze vor = mindesten 75. Perzentil der Einkommen, wie die Grenze genau angesetzt wird ist nicht definiert.)
Weitere Details entnehmen Sie den Vernehmlassungsantworten anbei.