Vernehmlassung Umweltrecht

Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ermächtigt, zur Änderung folgender Erlasse eine Vernehmlassung durchzuführen: − Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EGUSG, SRL Nr. 700); − Umweltschutzverordnung (USV; SRL Nr. 701); − Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Ge wässer (KGSchV; SRL Nr. 703).

Die Vernehmlassungsbotschaft beinhaltet schwergewichtig Anpassungen betreffend die belasteten Standorte, insbesondere die Ablösung der bis Ende 2026 befristeten Spezialregelung in § 32a EGUSG für die Finanzierung von Ausfallkosten bei der Altlastenbearbeitung. Sie um fasst zudem weitere geringfügige Änderungen im Gesetz, unter anderem betreffend Lärm schutz. In der Botschaft ebenfalls dargelegt werden verschiedene Anpassungen auf Verord nungsebene. Dabei handelt es sich vornehmlich um Anpassungen, die aufgrund von Ände rungen des Bundesrechts und/oder beim Vollzug nötig wurden.

Die FDP.Die Liberalen Luzern anerkennt die Zielsetzung der vorliegenden Teilrevision des kantonalen Umweltrechts, insbesondere die Ablösung der befristeten Sonderabgabe zur Finanzierung der Ausfallkosten im Altlastenvollzug. Die vorgeschlagene Lösung mit einem Bilanzkonto „Altlasten“, das über reguläre Steuererträge der Gemeinden geäufnet wird, ist grundsätzlich zweckmässig. Sie gewährleistet eine verstetigte Finanzierung, erhöht die Planbarkeit und trägt dazu bei, die bundesrechtlich vorgegebenen Fristen einzuhalten. Damit wird ein zügiger Vollzug sichergestellt und das Risiko des Verlusts von Bundesbeiträge minimiert. Aus Sicht der FDP ist es positiv, dass die bisherige Sonderabgabe, die alle Steuerpflichtigen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit belastete, durch ein System ersetzt wird, das sich auf die regulären Steuereinnahmen stützt. Dies entspricht dem Grundsatz der sozialen Ausgewogenheit. Ebenso begrüsst die FDP die klare Zuständigkeitsregelung und die Anpassungen an das Bundesrecht, welche die Effizienz im Vollzug erhöhen und die Rechtssicherheit stärken. Gleichzeitig weist die FDP darauf hin, dass die finanzielle Tragbarkeit für die Gemeinden sorgfältig zu prüfen ist. Die prognostizierten Kosten von bis zu 80 Millionen Franken sind erheblich und erfordern eine transparente Planung sowie eine frühzeitige Kommunikation gegenüber den Gemeinden. Es ist sicherzustellen, dass die Einlagen in das Bilanzkonto „Altlasten“ nicht zu einer unverhältnismässigen Belastung der kommunalen Budgets führen. Die FDP fordert deshalb eine klare Begrenzung der finanziellen Verpflichtungen und eine regelmässige Überprüfung der Kostenentwicklung.

 

Weitere Informationen rund um die Vernehmlassung entnehmen Sie folgendem Link Vernehmlassungsbotschaft.pdf und unsere Antworten dazu im PDF anbeil