Die FDP.Die Liberalen Luzern anerkennt die Zielsetzung der vorliegenden Teilrevision des kantonalen Umweltrechts, insbesondere die Ablösung der befristeten Sonderabgabe zur Finanzierung der Ausfallkosten im Altlastenvollzug. Die vorgeschlagene Lösung mit einem Bilanzkonto „Altlasten“, das über reguläre Steuererträge der Gemeinden geäufnet wird, ist grundsätzlich zweckmässig. Sie gewährleistet eine verstetigte Finanzierung, erhöht die Planbarkeit und trägt dazu bei, die bundesrechtlich vorgegebenen Fristen einzuhalten. Damit wird ein zügiger Vollzug sichergestellt und das Risiko des Verlusts von Bundesbeiträge minimiert. Aus Sicht der FDP ist es positiv, dass die bisherige Sonderabgabe, die alle Steuerpflichtigen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit belastete, durch ein System ersetzt wird, das sich auf die regulären Steuereinnahmen stützt. Dies entspricht dem Grundsatz der sozialen Ausgewogenheit. Ebenso begrüsst die FDP die klare Zuständigkeitsregelung und die Anpassungen an das Bundesrecht, welche die Effizienz im Vollzug erhöhen und die Rechtssicherheit stärken. Gleichzeitig weist die FDP darauf hin, dass die finanzielle Tragbarkeit für die Gemeinden sorgfältig zu prüfen ist. Die prognostizierten Kosten von bis zu 80 Millionen Franken sind erheblich und erfordern eine transparente Planung sowie eine frühzeitige Kommunikation gegenüber den Gemeinden. Es ist sicherzustellen, dass die Einlagen in das Bilanzkonto „Altlasten“ nicht zu einer unverhältnismässigen Belastung der kommunalen Budgets führen. Die FDP fordert deshalb eine klare Begrenzung der finanziellen Verpflichtungen und eine regelmässige Überprüfung der Kostenentwicklung.
Weitere Informationen rund um die Vernehmlassung entnehmen Sie folgendem Link Vernehmlassungsbotschaft.pdf und unsere Antworten dazu im PDF anbeil