Vernehmlassung zu den Einzelinitiativen über die Grund- und Notfallversorgung an den Spitalstandorten

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrates schlägt eine Änderung des Spitalgesetzes vor, um die Grund- und Notfallversorgung an den Spitalstandorten Luzern, Sursee und Wolhusen dauerhaft zu sichern. Der Änderungsentwurf sieht vor, allgemeingültige Kriterien für die Spitallistenplanung gesetzlich zu verankern.