Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Finanzausgleichgesetzes (Teilrevision 2026)

Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, zu einer Änderung des Finanzausgleichgesetzes (Teilrevision 2026) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Anlass für die Revision des Finanzausgleichgesetzes ist die erfreuliche, aber geografisch konzentrierte Entwicklung der Steuererträge juristischer Personen. Innert weniger Jahre käme es zu einer Steigerung der Ausgleichszahlungen um rund zwei Drittel. Der sprunghafte Anstieg würde die Solidarität zwischen den Gemeinden überstrapazieren und deutliche Mehrkosten für den Kanton verursachen. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen gezielte Anpassungen zur Stabilisierung des Luzerner Finanzausgleichs umgesetzt werden.

Die FDP.Die Liberalen beurteilt die geplante Teilrevision FAG als angemessen. Die Aufhebung der Verknüpfung Lastenausgleich zum Ressourcenausgleich ist sinnvoll und gewünscht.

Der Wegfall der degressiven Abschöpfung bei den Gebergemeinden in Kombination mit der Wachstumsbegrenzung von relativ hohen 10 % beim Ressourcenausgleich sollte in einem Gleichgewicht stehen. Dies ist jedoch heute sehr schwierig abschätzbar. Als Übergangsregelung bis zur Totalrevision können die geplanten Anpassungen als taugliches System beurteilt werden.

Handlungsbedarf sieht die FDP bei der angedachten Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleichs, welcher mit 6 Mio. Franken zu bescheiden ist.

Bei den Gebergemeinden ist die maximale Abschöpfungsgrenze zu beobachten. Es ist wichtig, dass finanzstarke Gemeinden gegenüber Grenzgemeinden in Nachbarkantonen weiterhin steuerattraktiv bleiben. Im Rahmen der stetigen Prüfung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Nachbarkantonen ist diesem Punkt Beachtung zu schenken.

Es ist im Interesse der FDP.Die Liberalen, dass alle Gemeinden im Kanton Luzern am Erfolg der steigenden Steuereinnahmen partizipieren können.

Der Finanzausgleich ist ein wichtiges Instrument für den Ausgleich der kantonalen Disparitäten. Die FDP.Die Liberalen unterstützt die Teilrevision wie auch die Gesamtrevision FAG, um die Entwicklungsfähigkeit aller Gemeinden zu ermöglichen. Eines der Ziele des Finanzausgleichs war die Verringerung der Unterschiede bei der Steuerbelastung innerhalb des Kantons. Bei der Totalrevision ist darauf zu achten, dass sich diese Schere nicht (noch) weiter vergrössert. Zudem ist es bei der Totalrevision wichtig, Anreize zu erarbeiten, welche dazu dienen, dass sich Nehmergemeinden im Rahmen ihrer Möglichkeiten verbessern. Dabei ist auch die Wiedereinführung einer neutralen Zone zu prüfen. Die Gesamtrevision und der im Wirkungsbericht festgestellte Handlungsbedarf sind umgehend in Angriff zu nehmen.