Die FDP.Die Liberalen begrüsst die Änderungen des Personalgesetzes grossmehrheitlich.
Beim Geltungsbereich des Personalrechts verlangt die FDP die Diskussion, ob für Organisationen wie Zweckverbände, bei welchem der Kanton Mitglied ist (zusammen mit Geimeinden), tatsächlich vollumfänglich das Personalrecht des Kantons anwendbar sein soll, oder ob diese - wie Gemeinden - eigene Erlasse erstellen dürfen. Gemäss der Botschaft gilt bereits aktuell für diese das kantonale Personlrecht.
Bei der Regelung der finanziellen Untertützung zur Verinbarkeit von Beruf und Famile würde die FDP eine Diskussion über die Sozalzulage, welche zusätzlich zum Lohn ausbezahlt wird, begrüssen. Eine solche Entrichtung ist aus wettbewerbstechnischer Sicht gegenüber der Privatwirtschaft nicht nachvollziehbar. Die FDP ist der Meinung, dass die Löhne der Verwaltung und die Arbeitsplatzsicherheit keine zusätzliche Zulage rechtvertigen. Der Kanton Luzern soll keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Privatwirtschaft haben. Des Weiteren lehnt die FDP eine Regelung betreffend den Betreuungsbeträgen im Gesetz ab, da mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz einiges neu geregelt wird.