Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Pesonalgesetzes

Im Jahr 2003 wurde das Personalrecht im Kanton Luzern totalrevidiert. Die damaligen Reformziele waren insbesondere die Aufhebung des Beamtenstatus, die Überprüfung der Rechte und Pflichten der Angestellten sowie die Integration des Personalrechts der Lehrpersonen. Seither wurde das Personalrecht kontinuierlich angepasst. In der aktuellen Vorlage geht es um eine Weiterentwicklung des Personalrechts in ausgewählten Bereichen und nicht um eine Totalrevision. Lehrpersonenspezifischen Regelungen und die Besoldung wurden nicht in die Analyse miteinbezogen betreffend letztere erfolgte bereits im Jahr 2023 eine Revision. Es geht bei derjetzigen Revision einerseits darum, das Personalrecht nachzuführen und die aktuelle Praxis abzubilden, andererseits sollen zeitgemässe Änderungen beispielsweise in den Bereichen Begründung des Anstellungsverhältnisses, Delegation von Kompetenzen und Rechtsschutz vorgenommen werden. 

Die FDP.Die Liberalen begrüsst die Änderungen des Personalgesetzes grossmehrheitlich.

Beim Geltungsbereich des Personalrechts verlangt die FDP die Diskussion, ob für Organisationen wie Zweckverbände, bei welchem der Kanton Mitglied ist (zusammen mit Geimeinden), tatsächlich vollumfänglich das Personalrecht des Kantons anwendbar sein soll, oder ob diese - wie Gemeinden - eigene Erlasse erstellen dürfen. Gemäss der Botschaft gilt bereits aktuell für diese das kantonale Personlrecht.

Bei der Regelung der finanziellen Untertützung zur Verinbarkeit von Beruf und Famile würde die FDP eine Diskussion über die Sozalzulage, welche zusätzlich zum Lohn ausbezahlt wird, begrüssen. Eine solche Entrichtung ist aus wettbewerbstechnischer Sicht gegenüber der Privatwirtschaft nicht nachvollziehbar. Die FDP ist der Meinung, dass die Löhne der Verwaltung und die Arbeitsplatzsicherheit keine zusätzliche Zulage rechtvertigen. Der Kanton Luzern soll keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Privatwirtschaft haben. Des Weiteren lehnt die FDP eine Regelung betreffend den Betreuungsbeträgen im Gesetz ab, da mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz einiges neu geregelt wird.