Vernehmlassung zum Planungsbericht Tempo 30

Mit einem Planungsbericht legt die Luzerner Regierung dar, wie sie zukünftig mit Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts umgehen will. Neben den Wirkungen von Tempo 30 stellt der auch die vorgesehenen Entscheidungskriterien für die zukünftige Beurteilung von neuen Tempo-30-Abschnitten dar. 

Aus Sicht der FDP wird mit diesem Planungsbericht eine sachliche Betrachtung sowie eine differenzierte Beurteilung der spezifischen Gegebenheiten für Tempo 30 auf Kantonsstrassen, wie wir diese in der Motion M 1079 gefordert haben, möglich sein. Grundsätzlich ist in diesem Planungsbericht eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit als taugliches Instrument erkennbar. Gemäss diesem umfangreichen Bericht kann es Gründe geben, in Ausnahmefällen Tempo 30 auf Kantonsstrassen einzuführen. Jedoch darf aus unserer Sicht eine Tempo-30- Regelung auf Hauptstrassen innerorts weiterhin nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Dabei verlangt die FDP, dass die Anwendung der aufgeführten Kriterien zur Prüfung der Verhältnismässigkeit in jedem Fall berücksichtigt und diese einfach und praktikabel beurteilt werden müssen. Eine Anordnung von Tempo 30 darf nur gestützt auf eine fundierte Prüfung, ausschliesslich auf kurzen Streckenabschnitten und nur in stark frequentierten Ortsteilen erfolgen. Dabei müssen die Verkehrssicherheitsaspekte im Vordergrund stehen und eine Ausnahmebewilligung nur auf Antrag einer Gemeinde geprüft bzw. umgesetzt werden.