Vernehmlassung zur Änderung des Übertretungsstrafgesetz

Das heute faktisch bestehende Bettelverbot im Kanton Luzern soll der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angepasst werden. Gewisse Einschränkungen des Bettelns im öffentlichen Raum seien zulässig, jedoch sei es unverhältnismässig, jegliche Form des Bettelns unter Strafe zu stellen.

Im Übertretungsstrafgesetz soll deshalb mit einer neuen Strafnorm ein partielles Bettelverbot erlassen werden. Der Gesetzesentwurf verbietet das Betteln im öffentlichen Raum oder an allgemein zugänglichen Orten, wenn dabei die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird.

Die FDP.Die Liberalen sind grundsätzlich mit den Anpassungen einverstanden. Die bisherigen Auflagen der Sammelverordnung haben sich bewährt. Das Betteln soll weiterhin sehr stark reglementiert bleiben, aber den geänderten Umständen (Rechtsprechung EGMR und Bundesgerichtsurteil zum Gesetz im Kanton Basel-Stadt) angepasst werden. Die vorgeschlagene Anpassung erachten wir als angemessen. Sollte sich die Situation drastisch verändern, sollten weitere gesetzliche Einschränkungen möglich sein.