Die Finanzierung der Feuerwehr-Stützpunktaufgabe Strassenrettung soll neu und im Einklang mit dem Gesetz über den Feuerschutz geregelt werden. Die Finanzierung wird auf sämtliche Gemeinden, den Kanton, die Verursacherinnen und Verursacher des Feuerwehreinsatzes sowie die Gebäudeversicherung Luzern aufgeteilt. Die Hauptlast tragen die Gemeinden. Die zeitliche Dringlichkeit einer Regelung ergibt sich aufgrund der anstehenden Ersatzbeschaffung von vier Strassenrettungsfahrzeugen.
Die neue Regelung der Finanzierung ermöglicht nicht nur die aktuell anstehende Ersatzbeschaffung der vier Fahrzeuge, sondern verhindert auch Probleme bei zukünftigen Investitionen und gewährleistet Rechtssicherheit für den täglichen Betrieb und Unterhalt. Bei den übrigen Feuerwehr-Stützpunktaufgaben neben dem Strassenrettungsdienst besteht kein Handlungsbedarf für eine Regelung der Finanzierung.
Aus Sicht der FDP.Die Liberalen ist es erstaunlich, dass die Finanzierung der Stützpunktaufgabe Strassenrettung bisher nicht so gehandhabt wurde, wie das im Gesetz über den Feuerschutz (FSG; SRL Nr. 740) vorgesehen ist. Nach § 94 Abs. 3 FSG sollte der Regierungsrat für die Finanzierung dieser Aufgabe eine Verordnung erlassen. Wieso hat er diese Verordnung nie erlassen?
Schliesslich wurde der Regierungsrat am 14. November 2023 zum ersten Mal über diese Thematik informiert. Erfolgte diese Information durch die Finanzkontrolle des Kantons Luzern im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit? Eine klärende Ausführung der näheren Umstände im Rahmen der Botschaft an den Kantonsrat für die Behandlung des Geschäftes ist seitens FDP.Die Liberalen zu begrüssen.