Kanton Luzern als attraktiver Arbeitgeber
Die FDP.Die Liberalen Luzern begrüsst die Überprüfung und punktuelle Anpassung des aktuellen Lohnsystems ausdrücklich. Das aktuell gültige System stammt aus dem Jahr 2003 und wurde in den Jahren 2012, und 2019 teilweise angepasst. Der Kanton Luzern soll auch weiterhin als attraktiver Arbeitgeber angesehen werden. Ein Teil dieser Attraktivität hängt mit der finanziellen Abgeltung (Lohn) zusammen. Hier bewegt sich der Kanton Luzern im Wettbewerb mit anderen Verwaltungen (Bund, Kantone, Gemeinden) und der Privatwirtschaft. Die Arbeitgeberattraktivität hängt aus Sicht der FDP.Die Liberalen Luzern nicht ausschliesslich vom Lohn ab, sondern massgeblich auch von nicht monetären Faktoren.
Bei der Überprüfung der Löhne des Kantons Luzern mit anderen Kantonen und Städten (Lohndatenerhebung von Persuisse) im Jahr 2021 wurden, gemäss den vorliegenden Unterlagen, verschiedene Feststellungen gemacht. Die Löhne des Kantons Luzern sind im Bereich des Führungs- und Fachkaders grösstenteils konkurrenzfähig. Beim oberen Führungs- und Fachkader liegen die Luzerner Löhne jedoch ca. 10% unter dem Deutschschweizer Kantone. Der ursprünglich geschaffene Entscheidungsspielraum bei der Lohnfestlegung ist heute praktisch ausgeschöpft. Leider ist die Lohndatenerhebung von Persuisse für uns nicht zugänglich. Daher müssen wir uns hier auf die Aussagen in der Vernehmlassungsbotschaft abstützen.
Lohnklassen 1 und 2
Wir begrüssen, dass der Minimalwert der Lohnklassen 1 und 2 um 10,2 Prozent von CHF 41'219 auf
CHF 45'435 angehoben werden soll.
Lohnklassen 14 bis 18
Die Erhöhung der Maximalwerte dieser Lohnklassen erachten wir, auch aufgrund der aufgeführten Erkenntnisse aus der Lohndatenerhebung von Persuisse, als sinnvoll.
Punktuelle Flexibilisierung des Lohnsystems
Die FDP.Die Liberalen Luzern begrüsst den künftigen Verzicht auf das dreigeteilte Lohnband je Lohnklasse und die 15 fixen Erfahrungsstufen sowie den automatischen jährlichen Erfahrungszuwachs. Die Einführung einer Tendenzkurve zur individuelleren Berücksichtigung der Erfahrung unterstützen wir. Das Festhalten an den Kriterien für die Lohneinreihung und die Lohnentwicklung befürworten wir.
Magistratenbesoldung
Leider fehlt für die Besoldung der Staatsschreiberin bzw. des Staatsschreibers die Darstellung der Erkenntnisse aus der Lohndatenerhebung von Persuisse, oder eine vergleichende Darstellung analog Abbild 2, oder 3. Aufgrund der Tatsache, dass es sich hier um jeweils eine Person handelt, ist allerdings nachvollziehbar, dass hier kein Vergleich dargestellt werden kann.
Was die vorgeschlagene Anpassung der Besoldung für die Mitglieder des Regierungsrates, des Staatsschreibers bzw. der Staatsschreiberin und des Kantonsgerichtes betrifft sind wir grossmehrheitlich einverstanden. Hier erachten wir es als erfreulich, dass festgestellt wird, dass das Besoldungsniveau des Kantonsgerichtes bereits heute dem Niveau der Deutschschweizer Kantone entspricht. Die Differenz der Besoldung des Kantonsgerichts gemäss vorliegendem Vorschlag führt zu einer grösseren effektiven Differenz zur Besoldung der Mitglieder des Regierungsrates und der Staatsschreiberin bzw. des Staatsschreibers. Im Hinblick auf die Wichtigkeit unserer Judikative erachten wir dies nicht als sinnvoll. Wir schlagen daher vor, die Prozentsätze beim Kantonsgericht auf 100% bis 108% (oder gar 101% bis 109%) anzuheben. Bei der Besoldung der Mitglieder des Regierungsrates bewegt sich unser Kanton heute unterhalb der Vergleichsgruppe.
Die vorgeschlagenen Anpassungen bei der Magistratenbesoldung, mit der Ergänzung beim Kantonsgericht, erachten wir somit als vertretbar.
Die FDP.Die Liberalen Luzern ist der Ansicht, dass mit dem vorliegenden Vorschlag die Entwicklungen seit den letzten punktuellen Anpassungen aufgenommen und die Vorgaben des Personalgesetzes vom 26. Juni 2001 (SRL Nr. 51) erfüllt werden. Die Anpassungen bieten mehr Flexibilität für künftige Reaktionen. Das mehrfach angeführte Ziel, keine generelle Lohnerhöhung erzielen zu wollen, wird unserer Ansicht nach grossmehrheitlich erreicht. Hier wird die Situation nach zwei bis drei Jahren nach der Einführung des revidierten Lohnsystems nochmals zu prüfen sein.