Vernehmlassung zur Spitalschulfinanzierung

Der Kanton Luzern gibt den Entwurf der Ausführungsbestimmungen für den Beitritt zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung (ISV) in die Vernehmlassung.

Die Interkantonale Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern ist eine Finanzierungsvereinbarung zwischen den Kantonen. Sie hat zum Ziel, den Lastenausgleich zwischen den Vereinbarungskantonen bezüglich der Nutzung von schulischen Angeboten in Spitälern durch hospitalisierte Schülerinnen und Schüler zu regeln. Aktuell können im Kanton Luzern Lernende der Volksschule im Falle einer Hospitalisierung unentgeltlich die Spitalschulangebote besuchen. Neu sollen im Zuge der Beitrittserklärung auch Spitalschulangebote im nachobligatorischen Schulbereich abgegolten werden.

Die FDP.Die Liberalen erachtet eine Ausweitung der Spitalschulfinanzierung als wichtig und richtig. Die Bildung von Kindern während eines längeren Spitalaufenthaltes wird damit gewährleistet und unterstützt den Wiedereinstieg nach der Genesung. Dabei soll die Spitalschulfinanzierung analog der Finanzierung der Volksschule je zur Hälfte durch den Kanton und die Gemeinden sichergestellt werden. Die Finanzierung der obligatorischen Schulzeit ist eine Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemeinden, dempensprechend gehört auch das Untergymnasium dazu.

Weitere Details zur Vernehmlassung entnehmen Sie folgendem Link  Beitritt zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung - Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf und unseren Antworten im untenstehenden PDF.