Vernehmlassung zur Verordnung über die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRV) 2025

Der Verordnungsentwurf regelt die bereits seit letzter Saison in der Zentralschweiz implementierte Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Sie dient als Präventionsmassnahme dem Schutz der Luzerner Seen vor invasiven gebietsfremden aquatischen Arten wie beispielsweise der Quaggamuschel. Die Inkraftsetzung ist im 1. Quartal 2026 geplant; gleichzeitig soll das Einwasserungsverbot für den Sempacher-, Baldegger- und Rotsee vom 10. Dezember 2024 aufgehoben werden.

Die FDP.Die Liberalen befürwortet Massnahmen zur Verhinderung der Einbringung und Weiterverbreitung von invasiven aquatischen Neobiota, insbesondere der Quaggamuschel. Die Massnahmen sollen verhältnismässig und auch praktisch umsetzbar sein. Die Ausübung des Wassersports soll weiterhin möglich sein und die Wassersportvereine sollten nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Es ist wichtig, dass die Verordnung – wie angekündigt - vor dem Start der Regatta-Saison im April 2026 in Kraft tritt und damit das partielle Einwasserungsverbot aufgehoben werden kann.

 

Informationen rund um die Verordnung finden Sie hier: https://www.lu.ch/-/media/Kanton/Dokumente/BUWD/Vernehmlassungen/2025/VL_Verordnung_Schiffsmelde_SMRV/VerordnungsentwurfSynopse.pdf?rev=55f4bb2e4ed046ff9e5061ebb52bc79b