FDP fordert eine Überprüfung der Beschleunigung im Einsprache- und Beschwerdewesen bei Baubewilligungsverfahren

Ein wichtiger Grund, weshalb die Zahl der Baugesuche auf ein 25-Jahre-Tief gefallen ist, liegt in oft weitschweifigen oder sogar missbräuchlichen Einsprachen. Dagegen will FDP-Kantonsrätin Sibylle Boos-Braun, Malters, ankämpfen. Sie hat ein Postulat zur Beschleunigung des Einsprache- und Beschwerdewesens bei Baubewilligungen eingereicht.

Die Praxis der Gerichte zeigt, dass mehr als zwei Drittel der unzulässig weitschweifigen Eingaben von Privatpersonen eingereicht wurden. Steigt der Umfang der weitschweifigen Rechtsschriften weiter an, entstehen bei den ohnehin überlasteten Gerichten unnötiger Aufwand und weitere Zeitverzögerungen. Für die Bauherrschaft kann dies einen massiven Zeitverlust, erhebliche Zusatzkosten oder letztlich sogar ein Aufgeben des Bauvorhabens bedeuten. Für die herrschende Wohnungsnot bedeutet dies, dass noch weniger Objekte realisiert werden.

Das Einsprache- und Beschwerdewesen beschleunigen

Einsprachen bei Bauvorhaben können sinnvoll und absolut berechtigt sein. Sind aber alle Gesetzesvorgaben eingehalten, soll einer Bewilligung nichts mehr im Wege stehen. Regelmässig werden Bauprojekte aber mittels Einsprachen zeitlich verzögert. Die Einsprecher verfolgen dabei nicht selten das Ziel, das Bewilligungsverfahren zu verlängern und die Realisierung der Bauvorhaben hinzuziehen. Gerade vor dem Hintergrund effizienter digitaler Hilfsmittel wächst der Umfang der Rechtsschriften stetig an. «Ich möchte mit meinem Vorstoss wissen, welche Massnahmen ergriffen werden können, um übermässig lange Rechtsschriften zu verhindern und somit das Einsprache- und Baubewilligungsverfahren zu beschleunigen», sagt FDP-Kantonsrätin Sibylle Boos-Braun

Fokussierung auf den «wahren Streitgegenstand»

Weiter soll die Möglichkeit geprüft werden, ob aus prozessökonomischen Gründen weitschweifige Eingaben zurückgewiesen werden können. Die Rückweisung kann unter bestimmten Gründen erfolgen, beispielsweise um sich auf den wahren Streitgegenstand zu fokussieren. Damit sollen sich die Rechtsschriften auf den Kern einer Einsprache fokussieren, was die Weitschweifigkeit automatisch massiv mindern würde. Die Postulantin kann sich deshalb eine seitenmässige Beschränkung einer Eingabe bei Einsprachen vorstellen, wie dies beispielsweise bei der Rückweisung zur Verbesserung bei Eingaben bereits heute üblich ist. Selbst das Bundesgericht weist darauf hin, dass offenbleiben könne, ob eine bestimmte Seitenvorgabe sinnvoll sei.

Erfordernisse für Eingaben klar definieren

Um es gar nicht so weit kommen zu lassen, soll ähnlich wie im Zivilrecht die Einführung eines Formulars geprüft werden. Dadurch sollen insbesondere Privatpersonen mehr Klarheit betreffend die Erfordernisse erhalten, um weitschweifige Einspracheschriften zu verhindern. Während mündlichen Vorträge vor den Gerichten oft einer zeitlichen Beschränkung unterliegen, kann es Sinn machen, auch schriftliche Eingaben im Umfang zu beschränken. Verlängerungen sollen dann möglich sein, wenn es sich tatsächlich um komplexe, sachbezogene Verhalte handelt.