Bund und Kanton machen bei Abstimmungen Vorgaben, welche Unterlagen die Wählenden erhalten müssen. Werden diese Vorgaben missachtet, riskieren die Gemeinden Stimmrechtsbeschwerden. Das Resultat sind Versände von äusserst umfassenden Papier-Unterlagen – in Haushalte mit mehreren Stimmberechtigten sogar in mehrfacher Zustellung.
Nicht nur der Umfang der Abstimmungsunterlagen ist störend. Auf Grund der hohen Komplexität und des fachspezifischen Charakters der Unterlagen ist es für die Stimmbürger auch anspruchsvoll, sich in diesen zurechtzufinden. Es bleibt dabei einigermassen unklar, wie detailliert man diese Unterlagen studieren muss. Das führt zu Verunsicherungen und Überforderung.
In Anbetracht einer Stimmbeteiligung von rund 40% muss man zudem davon ausgehen, dass Berge von Unterlagen ungelesen ins Altpapier wandern. «Dabei würde die Digitalisierung andere Informationsprozesse erlauben», so Gaudenz Zemp. Er will von der Regierung wissen, wer den Umfang der Unterlagen regelt, welche von den Gemeinden per Post zugestellt werden müssen. Des Weiteren fragt er die Regierung an, ob sie das Anliegen teilt, dass künftig nur ein Minimum an Unterlagen per Briefpost versandt werden soll und stattdessen die detaillierten Unterlagen online verfügbar gemacht werden und welche Möglichkeiten sie sieht, die aktuellen Regelungen entsprechend anzupassen.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Anfrage im Anhang.