Die Prozesse und Entscheide rund um die Besetzung der neuen Geschäftsleitung am Luzerner Theater entsprechen nicht den Anforderungen von zeitgemässen Corporate Governance Richtlinien. So wurde im April 2019 bei der Suche nach einer neuen Intendantin, trotz zahlreichen Bewerbungen, ein Mitglied der eigentlichen Findungskommission gewählt. Dieser Entscheid wurde damals in den Medien kritisch beäugt. Zudem wurde im Mai 2020 der Lebenspartner der neuen Intendantin in die Geschäftsleitung gewählt.
Die Kompetenz zu diesem Personalgeschäft liegt beim Stiftungsrat. Der Kanton Luzern ist als grösster Geldgeber im Zweckverband Grosse Kulturbetriebe über den Regierungsrat vertreten. Die Regierung muss sicherstellen können, dass der vom Zweckverband erteilte Leistungsauftrag effizient und reibungslos erfüllt wird. In Anbetracht möglicher Interessenskonflikte, bittet Gaudenz Zemp die Regierung zu einer Stellungnahme.
Weitere Details entnehmen Sie dem Vorstoss im Anhang.