Am Sonntag, 22. September 2024 stimmt die Luzerner Stimmbevölkerung über die kantonale Steuergesetzrevision ab. Nun hat sich ein breitabgestütztes und überparteiliches Komitee aus Politik und Wirtschaft zusammengesetzt, welche sich für ein JA zur Steuergesetzrevision einsetzt. Denn mit diesem umfassenden Massnahmenpaket wird der Luzerner Erfolgsweg in der Steuer- und Finanzpolitik fortgesetzt.
Am 20. Juni 2024 blickten die Luzerner FDP-Bundesparlamentarier Damian Müller und Peter Schilliger am Anlass «Bundeshaus Aktuell» auf die eidgenössische Sommersession zurück. Zu Gast war der neu gewählte Stadtrat der Stadt Luzern, Marco Baumann. Er berichtete über Aktuelles aus dem Stadtparlament. Der Anlass fand am neuen Standort von HERZOOOOG in Reussbühl statt und zog über 50 Luzernerinnen und Luzerner an.
Als juristische Personen müssen gemäss Steuerrecht des Kantons Luzerns die Kapitalgesellschaften sowie die Vereine, die Stiftungen und die übrigen juristischen Personen Kirchensteuern bezahlen. In diesem Zusammenhang beauftragt FDP-Kantonsrätin Heidi Scherer, Meggen, den Regierungsrat zu überprüfen, ob und in welcher Form die Kirchensteuern für juristische Personen zukünftig als freiwillige Zahlung ausgestaltet werden können.
Der Grosse Stadtrat von Luzern hat am 16. Mai 2024 einen kommunalen Mindestlohn beschlossen. FDP-Kantonsrat Mike Hauser, Stadt Luzern, fordert Auskunft über die Auswirkungen eines Mindestlohns auf kommunaler Ebene und fragt nach der Haltung der Regierung zu Mindestlöhnen auf Gemeindeebene.
Die FDP Luzern nimmt die Hochrechnung l anerkennend zur Kenntnis. Höhere Steuererträge, vor allem bei den juristischen Personen, verbessern das Ergebnis des Voranschlags um 154.7 Mio. Franken. Die FDP Luzern mahnt aber weiterhin zum umsichtigen Umgang mit den finanziellen Mitteln. Die geforderte Priorisierung beim Ausgabenwachstum muss im AFP 2025-2028 endlich umgesetzt werden, damit der Kanton Luzern für die künftigen Herausforderungen vorbereitet ist.