Gemeindeautonomie bei Ladenöffnungszeiten

Was auf Gemeindeebene geregelt werden kann, soll auf dieser Ebene geregelt werden. Die Ladenöffnungszeiten zählen zu einer Aufgabe, welche auf kommunaler Ebene geregelt werden kann. In Kombination damit, dass es im Kanton Luzern Regionen gibt, welche sich freiere Öffnungszeiten wünschen und solche, welche diese ablehnen, fordert Kantonsrat Maurus Zeier (Luzern), dass in Zukunft die Gemeinden im Kanton Luzern eigenständig ihre Ladenöffnungszeiten definieren können.

Bedürfnisgerechte Rahmenbedingungen schaffen
Im Dezember 2011 hat der Luzerner Kantonsrat einer moderaten Ausweitung der Ladenöffnungszeiten im Kanton Luzern zugestimmt. Das Referendum dagegen war erfolgreich, die Vorlage scheiterte. Die Bürgerinnen und Bürger der Wahlkreise Luzern-Stadt und Luzern-Land wollten jedoch freiere Öffnungszeiten. Dies zeigt, dass es sowohl Regionen gibt, in welchen die Bevölkerung eine Änderung wünscht als auch solche, welche keine Änderung möchten. Im Oktober 2018 hat die Luzerner Stadtregierung kommuniziert, dass sie, basierend auf einem Rechtsgutachten, einen Pilotversuch für erweiterte Öffnungszeiten prüft. Das Vorgehen des Luzerner Stadtrats zeigt, wie gross das Bedürfnis nach freieren Öffnungszeiten insbesondere in den urbanen Zentren unseres Kantons ist. Bedürfnisgerechte Rahmenbedingungen sind notwendig, der vorliegende Vorstoss schafft solche.
 
Föderalismus stärken
Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die jeweils grössere staatliche Einheit nur dann aktiv werden und regulatorisch eingreifen soll, wenn die kleinere Einheit dazu nicht in der Lage ist. Die Definition von Ladenöffnungszeiten ist eine Aufgabe, welche die Gemeinden wahrnehmen können. Paragraph 15 des aktuell geltenden Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes unseres Kantons ist Beweis dafür. Bereits heute kann jede Gemeinde zwei Abendverkäufe pro Woche bis spätestens 21 Uhr bewilligen und nimmt damit bereits einen Teil der Festsetzung der Ladenöffnungszeiten eigenständig wahr.
 
Vor dem Hintergrund der regional unterschiedlichen Bedürfnisse und der Tatsache, dass Ladenöffnungszeiten gut auf kommunaler Ebene geregelt werden können, sind Kantonsrat Maurus Zeier (Luzern) und Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner verschiedener Fraktionen der Ansicht, dass es an der Zeit ist, die Ladenöffnungszeiten in die Verantwortung der Luzerner Gemeinden zu übergeben.
 
«Eine kantonale Ausweitung der Ladenöffnungszeiten haben die Luzernerinnen und Luzerner mehrmals abgelehnt. Die Abstimmungsresultate und das Vorgehen der Stadt Luzern zeigen aber, dass die verschiedenen Regionen unseres Kantons diesbezüglich unterschiedlich denken. Dieser Vorstoss berücksichtigt beide Seiten. Er überträgt die Verantwortung für die Öffnungszeiten den Gemeinden, welche dadurch demokratisch über ihre Ladenöffnungszeiten entscheiden können.» so Kantonsrat Zeier.